AG Zuschuß bei 1% Kfz-Regel

Hallo,
hab da mal eine Frage zu der 1% Regel bei Firmenfahrzeugen.
Wenn ein AG einen Zuschuß zu den 1% gibt; findet man den dann am Jahresende auf einer Lohnsteuerkarte wieder und muß diesen dann noch nachträglich versteuern?
Beispiel:
Kfz kostet 37.000 € --> 370€ als 1%
AG gibt 200 € Zuschuß, sodaß nur 170€ zur Versteuerung herangezogen werden.

AG zahlt somit im Jahr 2.400€ hinzu ( die sind aber m.E. nicht versteuert); muß die dann bei einer Steuererklärung noch nachversteuert werden?

Danke schon mal im Voraus.
mfg.
Hartmut

WIE würde denn der AG den Zuschuss zahlen? Sicherlich nicht schwarz. D.h. es wäre auf der Monatsabrechnung. D.h. es würde ZUSÄTZLICH versteuert werden. Logischerweise nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung.

Erfahrungsbericht: Bei mir ist das so: 360€ für 1%-Regel und 150€ für Fahrten zur Arbeit werden beim Brutto in der Monatsabrechnung angegeben(sogenannter Geldwerter Vorteil). Dies wird versteuert.
Zum Schluss wwerden die 350 und 180€ beim Netto wieder abgezogen.

Mein AG zahlt einen Zuschuss von 520€ p.m. Dieser wird zwar in einer Extrazeile beim Brutto aufgeführt, aber ansonsten ganz normal wie Einkommen behandelt, d.h. Steuern und Versicherung drauf gezahlt.

Ich bin Vertreter und kein Rechtsanwalt o.ä… Angaben entsprechen meiner Kenntnis in einem hypotetischen Fall.

Prinzipiell würde der AG einen Zuschuss von 200 Euro zu der Leasing-Gebühr zahlen. Von einer Versteuerung war da keine Rede; und das würde den Schluß zulassen, daß es sich um einen unversteuerten AG-Zuschuß handelt, der dann am Jahresende bei der Steuererklärung zu versteuern ist.

Zunächst einmal recht herlichen Dank für die Antwort. Weitere Informationen werden über eine Kanzlei erfragt.

mfg.
Hartmut

Wenn ein AG einen Zuschuß zu den 1% gibt; findet man den dann
am Jahresende auf einer Lohnsteuerkarte wieder und muß diesen
dann noch nachträglich versteuern?

Beispiel:

Kfz kostet 37.000 € --> 370€ als 1%

AG gibt 200 € Zuschuß, sodaß nur 170€ zur Versteuerung
herangezogen werden.

Gemeint ist wohl eine Zuzahlung des Arbeitnehmers bei Kfz-Gestellung. Diese Zuzahlung mindert den geldwerten Vorteil.

Der Arbeit geber stellt ja bereits das Kfz zur Verfügung und übernimmt idR alle Kosten, wozu sollte der ArbG dann noch einen Zuschuss zahlen?!