AG-Zuschuß zur PKV

Moin auch,

ich habe Probleme bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV. Selbiger beträgt IMHO in 2011 maximal € 271,01 für die Krankenversicherung und maximal € 36,20 für die Pflegeversicherung. Gleichzeitig aber nicht mehr als 7,3% der Beitragsbemessungsgrenze (bei entsprechendem Einkommen natürlich). Die BBG beträgt in 2011 € 3712,50 pro Monat. Wenn jetzt ein AN z.B. € 3250,- pro Monat verdient, aber in der PKV ist, müsste doch der AG-Zuschuss bei €273,50 für die Krankenversicherung und € 31,67 für die Pflegeversicherung betragen. Richtig?
Zweite Frage: Ist der AG-Zuschuss so vollkommen unabhängig von den Beiträgen, die der AN wirklich an die PKV zahlt?

Ralph

Moin,

Zweite Frage: Ist der AG-Zuschuss so vollkommen unabhängig von den Beiträgen, die der AN wirklich an die PKV zahlt?

Wenn der Maximalzuschuß erreicht ist ja. Wenn der PKV Beitrag so niedrig ist, dass der Maximalzuschuß nicht erreicht wird, bestimmt der Beitrag den AG-Zuschuß.

Erste Frage:
Hallo,

ich habe Probleme bei der Berechnung des
Arbeitgeberzuschusses zur PKV. Selbiger beträgt IMHO in 2011
maximal € 271,01 für die Krankenversicherung und maximal €
36,20 für die Pflegeversicherung. Gleichzeitig aber nicht mehr
als 7,3% der Beitragsbemessungsgrenze (bei entsprechendem
Einkommen natürlich). Die BBG beträgt in 2011 € 3712,50 pro
Monat. Wenn jetzt ein AN z.B. € 3250,- pro Monat verdient,
aber in der PKV ist, müsste doch der AG-Zuschuss bei €273,50
für die Krankenversicherung und € 31,67 für die
Pflegeversicherung betragen. Richtig?

Dann wäre ja der Zuschuss in der KV höher als der höchstmögliche…ich komme in der KV auf 3.250,00 Euro x 7,3 % = 237,25 Euro.

Zumal ich aber solche Rechnereien selten mache, i.d.R. betrifft das ja nur JAE-Überschreiter und die JAE ist höher als die BBG.

Greetz
S_E

Moin auch,

Dann wäre ja der Zuschuss in der KV höher als der
höchstmögliche…ich komme in der KV auf 3.250,00 Euro x 7,3 %
= 237,25 Euro.

Ja, schrub ich ja auch. Die 271,01 sind ja nur der Maximalbetrag wenn Monatsenthelt=BBG. Bei € 3250,- komme ich auch auf € 273,25 KV + € 31,67 Pflegeversicherung. Also habe ich zumindest richtig gerechnet.

Zumal ich aber solche Rechnereien selten mache, i.d.R.
betrifft das ja nur JAE-Überschreiter und die JAE ist höher
als die BBG.

Hmm, was war JAE doch gleich?

Ralph

Zweite Frage
…aber nicht mehr als der halben Beitrag zur PKV (für den Arbeitnehmer und ggf. Angehörige, die bei GKV-Versicherung Familienversicherung hätten).

Gruss

Zumal ich aber solche Rechnereien selten mache, i.d.R.
betrifft das ja nur JAE-Überschreiter und die JAE ist höher
als die BBG.

Hmm, was war JAE doch gleich?

Jahresarbeitsentgeltgrenze. Brauch man zur Prüfung, ob jemand versicherungsfrei in der KV/PV wird. Von daher ist der naheliegendste Sachverhalt, dass jemand wegen Überschreiten der JAE KV/PV frei wird und sich privat versichert. Und weil die JAE nun mal höher als die BBG ist, gibts eh nur den Höchstzuschuss vom AG. Von daher rechne ich das sehr selten extra aus, die Höchstwerte habe ich dagegen immer griffbereit =)

Dass jemand Anspruch auf einen Zuschuss vom AG hat, dessen Arbeitsentgelt unter der BBG liegt gibt es zwar auch, aber das sehe ich eher selten.

Greetz
S_E

Moin auch,

Dass jemand Anspruch auf einen Zuschuss vom AG hat, dessen
Arbeitsentgelt unter der BBG liegt gibt es zwar auch, aber das
sehe ich eher selten.

Nun ja, da ist wohl einer durch eine Gesetzeslücke gefallen.

Danke für die Auskunft,

Ralph