Moin auch,
ich habe Probleme bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV. Selbiger beträgt IMHO in 2011 maximal € 271,01 für die Krankenversicherung und maximal € 36,20 für die Pflegeversicherung. Gleichzeitig aber nicht mehr als 7,3% der Beitragsbemessungsgrenze (bei entsprechendem Einkommen natürlich). Die BBG beträgt in 2011 € 3712,50 pro Monat. Wenn jetzt ein AN z.B. € 3250,- pro Monat verdient, aber in der PKV ist, müsste doch der AG-Zuschuss bei €273,50 für die Krankenversicherung und € 31,67 für die Pflegeversicherung betragen. Richtig?
Zweite Frage: Ist der AG-Zuschuss so vollkommen unabhängig von den Beiträgen, die der AN wirklich an die PKV zahlt?
Ralph