Hallo! Meine Frage bezieht sich auf den Zuschuss des Arbeitgebers zu einer privaten Krankenversicherung. Ich möchte mich und meinen Sohn privat krankenversichern. Annahme: Mein Beitrag 250 EUR + Beitrag meines Sohnes 130 EUR = 380 EUR. Zahlt der Arbeitgeber nun die Hälfte dieses Gesamtbeitrages, also 190 EUR oder zahlt er die Hälfte meines Beitrages, 125 EUR plus den Beitrag meines Sohnes, 130 EUR, also insgesamt 255 EUR, da dieser Wert noch unterhalb des Höchstbeitrages liegt, den der Arbeitgeber für die gesetzliche KV + PV zahlen müsste? Über fachkundige Auskunft würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank,
Andreas
Hallo Andreas,
dein AG zahlt die Hälfte deines PKV Beitrages. Wen du damit versicherst, ist deine eigene Sache. Dein AG zahlt dir entweder den 1/2 Satz zur PKV aber max. nur den 1/2 Satz vom durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV (das wäre max. 241,50Euro). Genauso ist es bei der Pflege (max. 29,33 Euro)
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
nicht ganz richtig. Es werden nur Zuschüsse für die Personen gezahlt, die Kraft Gesetzes mitversicherungspflichtig beim Arbeitnehmer sind.
Wird die Frau z.B. nur mit einem Zusatztarif bedacht oder wird das Kind des Schwagers mitversichert, gibt es dafür nichts.
Das muss das betreffende PKV-Unternehmen bestätigen.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
ich glaube, deine Verbesserungen (die sehr willkommen sind), werden zur Dauereinrichtung. *g*
Es ist genau so wie du das darstellst. Ich bin darauf nur nicht eingegangen, da der Fragenkomplex nicht darauf hindeutete.
Gruß
Martin
offtopic
Hallo Martin,
man tut, was man kann. 
Gruß
Marco