AG zwing zum Autokauf und Übernahme aller Kosten

Hallo,

folgendes Szenario:

ein AG stellt einen MA ein. Für die Arbeit wird ein Fahrzeug benötigt. Dieses Faharzeug muss ein 8-Sitzer sein. Der AN fährt privat aber nur einen 5-Sitzer.
Damit der AN aber seine Arbeit erfolgreich machen kann, ist eben ein neues Fahrzeug mit acht Sitzplätzen von nöten.

Der AG bietet dem AN einen Kredit in Höhe von 20.000€ an, um ein passendes Fahrzeug zu kaufen. Alle anfallenden Kosten des Fahrzeuges, soll der AN übernehmen.
Sprich: Steuern, Wartung, Reparaturen, Verschleiß sind vom AN zu zahlen.

Der AN erhält lediglich pauschal 400€ im Monat für Spritkosten. Die 400€ decken gerade so die Kosten für Sprit. In manchen Monaten zahlt auch hier der AN noch drauf.

Andere AN sind wohl auch betroffen. Einen Betriebsrat gibt es, der wurde bisher noch nicht kontaktiert.

Als Privatmann braucht der AN aber dieses Fahrzeug nicht. Ihm würde ein Auto mit 5 Plätzen völlig ausreichen.

Gibt es dazu Richtlinien, Urteile, Gesetze, AN-Rechte?

Den Arbeitsplatz möchte der AN nicht verlieren.

Danke schon mal für die Beurteilung.

Gruß

Denkzettel

Hallo

ein AG stellt einen MA ein. Für die Arbeit wird ein Fahrzeug
benötigt. Dieses Faharzeug muss ein 8-Sitzer sein.

Üblicher Weise stellt der AG alle Arbeitsmittel.

Der AG bietet dem AN einen Kredit in Höhe von 20.000€ an, um
ein passendes Fahrzeug zu kaufen. Alle anfallenden Kosten des
Fahrzeuges, soll der AN übernehmen.

Das kann man machen.
Was ist, wenn der AN innerhalb kurzer zeit (Probezeit) gekündigt wird?

Der AN erhält lediglich pauschal 400€ im Monat für
Spritkosten.

Das kann man machen.

Andere AN sind wohl auch betroffen. Einen Betriebsrat gibt es,
der wurde bisher noch nicht kontaktiert.

Das kann alles rechtmäßig sein. Ob man einen Solchen Arbeitsvertrag unterschreibt sollte man sich aber gut überlegen.

Gibt es dazu Richtlinien, Urteile, Gesetze, AN-Rechte?

Ja, man muß nicht jeden Job annehmen. Ein Job bei dem man erst einmal Geld mitbringen muß hat so ein Geschmäckle.

Den Arbeitsplatz möchte der AN nicht verlieren.

Dann sind die Fragen oben aber hinfällig.

MfG Frank

Hi!

Das kann alles rechtmäßig sein. Ob man einen Solchen
Arbeitsvertrag unterschreibt sollte man sich aber gut
überlegen.

Wenn Du doch keine Ahnung hast, dann antworte nicht!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

1 Like

Hi!

Gibt es dazu Richtlinien, Urteile, Gesetze, AN-Rechte?

Ja gibt es
http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html

Den Arbeitsplatz möchte der AN nicht verlieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612a.html

Gruß
Guido

Kennst Du den Spruch:
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch?

Hallo Guido

Und wenn das entsprechende Auto als Einstellungsvoraussetzung vereinbart war?

Was machen wir dann mit all den schönen §§, die Du angeführt hast? ;o)

Frage an den TE: Wurde der Besitz bzw die Anschaffung eines solchen Autos vor der Einstellung zwischen den Parteien vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Hi!

Was machen wir dann mit all den schönen §§, die Du angeführt
hast? ;o)

Dann schiebe ich zumindest den § 670 BGB hinterher, da die 400,-€ offenbar nicht ausreichend zur Kostendeckung sind. :wink:

Gruß
Guido

Hallo

Warum sollte der AG das müssen???

Gruß,
LeoLo

1 Like

Frage an den TE: Wurde der Besitz bzw die Anschaffung eines
solchen Autos vor der Einstellung zwischen den Parteien
vereinbart?

Beim Einstellungsgespräch hat der AN darauf hingewiesen, dass kein großes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Daraufhin wurde nur gesagt, dass man da schon eine Lösung finden würde.

Letztlich kam der AN definitiv nicht drum herum, als einzuwilligen, auch aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Gruß

denkzettel

Gibt es dazu Richtlinien, Urteile, Gesetze, AN-Rechte?

Ja, man muß nicht jeden Job annehmen. Ein Job bei dem man erst
einmal Geld mitbringen muß hat so ein Geschmäckle.

Dem AN war nicht bewusst und das wurde auch beim Einstellungsgespräch nicht erwähnt, dass er für diese Kosten aufkommen muss bzw. dass diese ihn überhaupt selbst belasten.

Im März hatte die Arbeit begonnen, bis zum fragwürdigem Autokauf sind noch einmal 4 Monate vergangen.

Die Arbeit an sich ist auch völlig in Ordnung und wird halbwegs vernünftig entlohnt. Sonst hätte der AN sie nicht angetreten.

Viele Grüße

denkzettel

Hi!

Warum sollte der AG das müssen???

Weil es sich um betriebliche Kosten handelt, deren Übernahme durch den AN üblicherweise nicht zu erwarten sind?

Da Deine (berechtigte !) Nachfrage aber verneint wurde, ist es müßig, jetzt darüber zu philosophieren - zumal ich eh den Kürzeren ziehen würde, was ich aber nicht zugeben werde *fg*.

Ja, ich weiß mittlerweile, dass eine Pauschale ausrecihend sein kann und der AN die weiteren Kosten steuerlich geltend machen kann

VG
Guido