aG

Hallo!
Ich wüsste gern, warum das Versorgungsamt so knickerig ist mit der Zuteilung des Buchstabens aG, der die Benutzung von ausgewiesenen Behindertenparkplätzen erlaubt? Die Parkplätze sind doch schon da, es kost’ das Amt doch nix, jemandem, der nicht mehr krauchen kann und chauffiert werden muss, die Benutzung zu genehmigen, viel weniger, als die Genehmigung zur preisermäßigten Nutzung des ÖPNV (sofern am Ort vorhanden!)mit Begleitperson.

Gruß,
Eva

Hi,
das Versorgungsamt ist sicher nicht dazu da, Leuten das Parken zu erleichtern oder Fahrten im ÖPNV zu verbilligen.
aG soll nur jemand kriegen, der auch aG ist.

Gruß
HaWeThie

das Versorgungsamt ist sicher nicht dazu da, Leuten das Parken
zu erleichtern oder Fahrten im ÖPNV zu verbilligen.
aG soll nur jemand kriegen, der auch aG ist.

Hallo!
Darum geht es: Wer kriegt aG. Ich darf mich ja hier nicht auf einen konkreten Fall beziehen, deshalb richte ich meine Antwort an Deine E-Mailadresse.

Gruß,
Eva

Hallo Ralf!

Mit aG ist halt nicht nur der Parkausweis verbunden, sondern
auch das Recht auf „Freifahrt“ (blödes Wort) im ÖPNV,

Bei Buchstaben G und B gibt’s Freifahrt sogar noch für die Begleitperson. Das bedeutet doppelte Unkosten für den Staat. Die Erlaubnis, auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken, kost’ gar nuscht. Nur das hätten wir gebraucht, alles andere hätte man sich sparen können, weil nicht vorhanden/nicht praktikabel/nicht zutreffend.

Auch Amtsbedienstete müssen sich für ihre Entscheidungen
rechtfertigen. wie man an solchen Verfahren leicht sieht:

Der Beamte war freundlich schulterzuckend. Seufz.

Danke für Deine Links, die waren informativ.

Gruß,
Eva

Hallo,

das Versorgungsamt ist nicht knickrig, sondern der Gesetzgeber hat den Rahmen sehr eng gesteckt.

So hat z. B. ein Oberschenkel-Amputierter in der Regel keinen Anspruch auf das Merkzeichen aG. Würde man das Merkzeichen aG alleine diesem Personenkreis zugestehen, würden die Behindertenparkplätze bei weitem nicht mehr ausrreichen.
Mit den Folgen, dass alle Behindertenverbände und Interessenvertretungen mehr Behindertenparkplätze fordern würden. Das Weitere kann sich jeder selbst ausmalen.

Danach kommen die Unterschenkelamputierten. Die wollen nun auch Parkplätze. Und nach denen kommen die mit zwei oder drei künstlichen Gelenken.

Nein, es muss eine Grenze geben. Und die ist vom Gesetzgeber recht eindeutig definiert. Siehe auch „Anhaltspunkte“, einfach mal googeln.

Gruss

Andreas

Hallo,

das ist:

>Der Nachteilsausgleich „aG“ steht zu, wenn sich ein Behinderter von den >ersten Schritten außerhalb seines PKW an entweder nur mit fremder Hilfe >oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.
>Die Gehfähigkeit ist in ungewöhnlich hohem Maße z.B. eingeschränkt, wenn >sich jemand nur mit Gehstock und orthopädischen Schuhen und auch dann >nur noch schleppend, watschelnd, kleinschrittig und deutlich verlangsamt >fortbewegen kann…

zum B.

Hallo Andreas,

… Würde man das Merkzeichen aG
alleine diesem Personenkreis zugestehen, würden die
Behindertenparkplätze bei weitem nicht mehr ausrreichen.

Nein, es muss eine Grenze geben. Und die ist vom Gesetzgeber
recht eindeutig definiert.

Es ist lange her, seit ich ein Auto gesehen haben, welches berechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz stand, vor allem nie vor dem Getränke- oder Baumarkt.
Wenn man es zynisch nimmt, dann sind Personen, die das Merkzeichen aG haben effektiv nicht mehr auf eingangsnahe Parkplätze angewiesen, weil sie sowieso Unterstützung haben oder im Rollstuhl unterwegs sind. Wichtig ist halt die besondere Breite. Ich denke, dass es auch kein Mengenproblem gäbe, wenn man mit dem Merkzeichen G einen eingangsnahen Behindertenparkplatz bekommen könnte.

Gruß
Carlos

Hallo,

Es ist lange her, seit ich ein Auto gesehen haben, welches
berechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz stand, vor
allem nie vor dem Getränke- oder Baumarkt.

auch Blinde können diese Parkplätze nutzen. Oder Personen mit schweren Erkrankungen der Lunge oder des Herzens. Denen sieht man oft nicht an, wie krank sie sind.

Wenn man es zynisch nimmt, dann sind Personen, die das
Merkzeichen aG haben effektiv nicht mehr auf eingangsnahe
Parkplätze angewiesen, weil sie sowieso Unterstützung haben
oder im Rollstuhl unterwegs sind. Wichtig ist halt die
besondere Breite. Ich denke, dass es auch kein Mengenproblem
gäbe, wenn man mit dem Merkzeichen G einen eingangsnahen
Behindertenparkplatz bekommen könnte.

Das würde ich mal einem Rollstuhlfahrer sagen. Besonders einem jungen mit viel Muckis in den Oberarmen.

Gruß

Andreas

Wenn man es zynisch nimmt, dann sind Personen, die das
Merkzeichen aG haben effektiv nicht mehr auf eingangsnahe
Parkplätze angewiesen, weil sie sowieso Unterstützung haben
oder im Rollstuhl unterwegs sind. Wichtig ist halt die
besondere Breite.

Ja, die besondere Breite ist wichtig: man stelle sich vor, der Behinderte sitzt im Auto und soll wieder in seinen Rollstuhl gelangen. Dieser muss dann Platz haben neben dem Auto und dann sollte auch noch ein bißchen Platz bis zum nächsten Auto sein.

Das würde ich mal einem Rollstuhlfahrer sagen. Besonders einem
jungen mit viel Muckis in den Oberarmen.

Leider wird bei Rollstuhlfahrern immer nur an Querschnittsgelähmte gedacht, die sich teilweise mit ihren Muckis allein wieder in den Rollstuhl hieven können.
Es gibt aber auch Rollstuhlfahrer mit einer Halbseitenlähmung, und die können allein rein gar nichts mehr.

Und diese waren ausgeschlossen von aG, kenn einen Fall, da half dann nur ein Widerspruch, denn leider werden die ganzen Schlaganfallgelähmten unter den Tisch gekehrt.
Gruß

Gruß

Andreas

Mit aG ist halt nicht nur der Parkausweis verbunden, sondern
auch das Recht auf „Freifahrt“ (blödes Wort) im ÖPNV,
Freibetrag bei der Steuer und Erlass der Kfz-Steuer, ob das
nun genutzt wird oder nicht - die Kosten könnten ja
anfallen.

Völlig korrekt, jedoch ist es manchen aG gar nicht mehr möglich allein oder auch in Begleitung ÖPNV zu nutzen, weil nämlich oft keine Absenkung der Borde vorliegt oder eine STRAB kommt, die schön 3 Stufen an den Türen hat. Da steht der Rollstuhlfahrer dann dumm da.
Hier bei uns gibt es sogar in einem Restaurant eine behindertengerechte Toilette die man über eine steile Abwärtstreppe erreichen kann, ja ja.

das Versorgungsamt ist sicher nicht dazu da, Leuten das Parken
zu erleichtern oder Fahrten im ÖPNV zu verbilligen.
aG soll nur jemand kriegen, der auch aG ist.

Hallo!
Darum geht es: Wer kriegt aG. Ich darf mich ja hier nicht auf
einen konkreten Fall beziehen, deshalb richte ich meine
Antwort an Deine E-Mailadresse.

Eva, es hilft nur schriftlicher Widerspruch. Das hilft. Ich kenn das Ganze auch. Vor allem fand ich es nett, wenn gesagt wird, wie gut es doch einem geht, wenn man mit Begleitperson das ÖPNV nutzen kann, aber die gar nicht auf Rollstuhlfahrer eingestellt sind.

Hallo,

auch Blinde können diese Parkplätze nutzen. Oder Personen mit
schweren Erkrankungen der Lunge oder des Herzens. Denen sieht
man oft nicht an, wie krank sie sind.

Damit meine ich, dass diese Parkplätze immer leer stehen. Bei dichter Parkplatzbelegung sieht man gelegentlich anscheinend körperlich gesunde Fahrer aussteigen. Vergiss nicht, dass aG außergewöhnlich Gehbehindert bedeutet. Das sieht man dann auch.
Die Fahrzeuge haben dann auch kein Schild oder oder die grüne Bescheinigung.

Das würde ich mal einem Rollstuhlfahrer sagen. Besonders einem
jungen mit viel Muckis in den Oberarmen.

Eben. Dieser Rollstuhlfahrer ist aber auch nicht auf einen eingangsnahen Parkplatz angewiesen, sondern auf einen besonders breiten.

Gruß
Carlos

Hallo Eva,

http://www.behindertenparkplatz.de/cl/2005/06/09/259/
http://lachschon.gamigo.de/slide.php?id=1461

Gruß
Carlos

@ alle

Hallo!
Tröstet mich - und auch Schwiegermama, um die es geht - dass wir nicht ganz ohne Grund missmutig sind. Sie hat es schwer genug, diese kleine Erleichterung wäre ihr zu gönnen gewesen.

Danke euch,
Eva