Agb

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
ich wollte heute mit meinem Mann ins Kino in die „Weihnachtsgeschichte“ mit Jim Carrey. Wir hatten einen Kino-Gutschein mit der Bemerkung:
Nicht gültig für Sonderveranstaltungen wie z.B. Doppelnächte; Zuschläge für 3D- und Digitalvorstellungen sind nicht enthalten.
Wir konnten an der Kasse den Gutschein nicht einlösen, weil die „Weihnachtsgeschichte“ eine 3D-Sondervorstellung ist. Wir wollten den 3D-Zuschlag bezahlen. Das ginge nicht, sagte die Dame an der Kasse und dies bestätigte uns auch der Geschäftsführer. Wir wollten nicht in einen anderen Film und gingen.
Frage: Ist eine SonderVORstellung gleich zu setzen mit einer SonderVERanstaltung?
Die geforderten AGBs werden uns diese Woche vom Geschäftsführer per Mail zugesendet. Auf der Homepage des Kinos sind sie nicht.

Vielen Dank schon mal.
Karin

Hallo Karin,
das kann ich so nicht sagen, kommt auf den Inhalt der AGBs an.

Sinngemäß würde ich es aber einen Gutschein über seinen Wert bewerten:

klingt für nicht so als sei damit nur eine gewöhnliche Filmvorführung gemeint, zum normalen Preis.

Gruß

Jürgen

Hallo Jürgen,
uns war schon klar, dass ich bei einer 3-D-Vorstellung bestimmt einen Zuschlag zahlen muss. Wir wären auch dazu bereit gewesen. Uns wurde aber grundsätzlich der Eintritt mit diesem Gutschein verweigert. „Sie könnten das nicht verbuchen.“ war die Antwort. Wenn ich aber doch z.B. von einem Warenhaus einen Gutschein von 50,- Euro habe und suche mir einen Artikel für 80 Euro aus, dann reicht es doch auch, wenn ich die 30 Euro Differenz bezahle. Da sagt keine Verkäuferin, sie können den Gutschein nicht annehmen. Oder?
Uns war der Abend ganz schön vermiest.

Viele Grüße
Karin

http:Hallo,

Nachfrage zum Verständnis:

war das ein bezahlter Gutschein oder ein allgemeiner Gutschein sozusagen als Geschenk des Kinos?

Gruß

Jürgen

Ich habe den Gutschein von meinem Sohn als Geburtstagsgeschenk bekommen. Dafür hat er 23,90 Euro bezahlt. Der Gutschein beinhaltet
2 Kinokarten für einen Film meiner Wahl, inkl. Logen-/Überlängenzuschlag
2 x Popcorn - 3 l
2 x Softgetränk - 0,5 l

Ausgenommen sind Sonderveranstaltungen
und Zuschläge für 3D- oder Digitalvorstellungen sind auch nicht enthalten.

Viele Grüße
Karin

ich bin dafür kein Spezialist,
aber auf dem Gutschein steht genau drauf wofür er gekauft wurde.
Ich hätte von dem Kino zwar auch erwartet das sie den Preis aus Kulanz auf ein höherwertiges Angebot anrechnen würden, aber verlangen kann man es meiner Ansicht nach nicht.

Wenn es ein Gutschein für eine unbestimmte Leistung im Wert von 28,50 gewesen wäre würde ich das anders sehen.

Gruß

Jürgen

aber meiner Ansicht nach hätten die den bezahlten Preis anrechnen müssen, wenn nichts

Hallo Jürgen,
genau mit dieser Einstellung sind wir ins Kino. „Was es mehr kostet, zahlen wir selbstverständlich drauf.“ Soweit war mir dies auch durch das Kleingedruckte auf dem Gutschein klar.

Vielen Dank für die Antwortschreiben.
Karin

Hallo Karin,

hinterher ist man zwar immer schlauer,
da es aber mit Gutscheinen immer wieder unerwarteten Ärger gibt sollte man besser erst gar keine Gutscheine verschenken sondern Bares mit dem Hinweis „für einen Kinobesuch“; damit ist dann kein Ärger zu befürchten.

Gruß

Jürgen