Agb

Hallo

ich habe in meiner AGB geschrieben dass ich nur dann haftbar gemacht werden kann, wenn ich gegen eine Sache grob fahrlässig handle.
Soweit so gut.
Sollte ich aus Versehen grob fahrlässig was verschulden so habe ich die die Schäden auf eine bestimmte Summe begrenzt. Also beispielsweise Personenschaden auf 300.000 Euro.

Kann ich die Personenschäden über eine Versicherung absichern? Und wenn ja wie nennt sich so eine Versicherung

Grüße
Quax

Hallo Claus,

Soweit so gut.

nicht so gut, denn eine beschränkung auf grobe Fahrlässigkeit bei verletzung von Leben, Körper oder gesundheit ist in AGB nicht möglich, hier haftest du auch für einfache Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden kannst du hingegen die haftung auf (Vorsatz und) grobe Fahrlässigkeit begrenzen. Das was bei dir im Moment steht, macht uU die gesamte Klausel unwirksam mit der Folge, dass Du für jegliches verschulden haftest…
versichern lässt sich das sicher (gewerbehaftpflicht).

gruss
Michi

Eine Firmen Haftpflichtversicherung gewährt Ihnen Kostenschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie als Versicherten geltend gemacht werden.

Die Versicherungen überprüfen in form eines passiven Rechtschutes inwieweit die Ansrüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, zulässig sind.

Riffler Alexander Düsseldorf Kostenlose Existenzgründungsseminare

http://www.anlauf-nrw.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

eine haftungsbegrenzung (in Deinem Fall summenmässig) ist ebenfalls unwirkam!!
nach dem UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) kannst Du bei unwirksamen AGB auf Unterlassen in Anspruch genommen werde.
Ich denke du benötigst rechtsrat…

Michi

Hi!

In Deine AGBs kannst Du schreiben, was Du willst.
Nur sind solche Phantasie.Regeln zumeist unwirksam.
Ich würde Dir empfehlen, bei Deiner örtlichen IHK nach Muster-AGBs zu fragen bzw. dort ein Gründerseminar zu besuchen.

Grüße,

Mathias