AGB ändern in Dauerschuldverhältnissen

Hi,

ist bestimmt eine blöde Frage, aber na ja…

AGB sind Vertragsbestandteil. Das ist mir durchaus klar. Aber wie kann es sein, dass AGB einseitig geändert werden können? Das würde ja heißen: Verträge werden einseitig geändert.

Immer ist von einem Widerrufsrecht die Rede, wenn AGB zum Nachteil des Vertragspartners geändert werden. Aber wieso darf überhaupt ein Vertrag einseitig modifiziert werden?

Wer klärt mich auf?

Levay

der vertrag wird nicht einseitig geändert! den die agb’s müssen durch den vertragspartner angenommen werden (wenn nicht widersprochen wird gilt es als annahme).

allerdings ist es in der praxis so, dass das vertragsverhältnis dann gekündigt wird, falls agb’s nicht angenommen werden.

Aber wie gesagt die Änderung erfolgt wenn dann beidseitig.

gruß

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Kannst du das etwas genauer erklären? Mir ist die Rechtsgrundlage nicht klar.

Levay

Kannst du das etwas genauer erklären? Mir ist die
Rechtsgrundlage nicht klar.

Hallo Levay,

gehen wir mal davon aus eine Bank ändert Ihre AGB bezüglich der Kontoführung - diverse Urteile machen dies manchmal notwendig.

Aus Gründen des Aufwands wird im Negativ-Verfahren die Zustimmung eingeholt (halte ich eigentlich schon für nicht unproblematisch, aber egal - es ist so.)

Widerspricht der Kunde den neuen AGBs so wäre es für die Bank ein Unding 30.000 Kunden nach neuen AGBs und 1 nach alten zu betreuen.
Also wird die Bank den Kunden fristgerecht kündigen.

Gruß Ivo