AGB-Änderung bei Stromvertrag: Sonderkündigung?

Hallo,

wenn ein Stromversorger die AGB ändert - besteht dann immer ein Sonderkündigungsrecht, oder nur dann, wenn es explizit in den AGB so vorgesehen ist?
Im konkreten Beispiel wird durch eine AGB-Änderung ein solches Recht zur Sonderkündigung bei AGB-Änderungen erst einfügt. Bisher bestand ein Kündigungsrecht nur bei Preisanpassungen.

Viele Grüße

Hallo.

Hallo,
wenn ein Stromversorger die AGB ändert - besteht dann immer
ein Sonderkündigungsrecht, oder nur dann, wenn es explizit in
den AGB so vorgesehen ist?

Immer nein. Wenn es vorgesehen, also zwischen beiden bereits vereinbart ist, ja.

Im konkreten Beispiel wird durch eine AGB-Änderung ein solches
Recht zur Sonderkündigung bei AGB-Änderungen erst einfügt.

Dann gilt es erst, mit der Wirksamkeit der neuen AGB zwischen den Parteien als vereinbart.

Bisher bestand ein Kündigungsrecht nur bei Preisanpassungen.

Der Verbraucher kann den neuen AGB widersprechen, dann besteht der Vertrag zu den alten Bedingungen fort. Es gibt Unternehmen, welche dann daraufhin, also bei Nichtannahme der neuen AGB durch den Verbraucher, von sich aus kündigen. Z.B. eBay hat dies gerne so gemacht. Bei Stromanbietern mag das anders sein, insbesondere wenn es sich hierbei um die üblichen Verdächtigen, wie dieser Flexdingsbums aus Berlinoderso handelt, welcher jährlich mehrere tausende Streitfälle provoziert.

Falls es sich sonst noch um irgend welche Klauseln handeln sollte, so sei hingewiesen, dass die §§ 308, 309 (auch 305 Abs. 2 u. 3) BGB keine Anwendung auf Verträge der Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgungsunternehmen über die Versorgung von Sonderabnehmern mit elektrischer Energie, Gas, Fernwärme und Wasser aus dem Versorgungsnetz, findet, soweit die Versorgungsbedingungen nicht zum Nachteil der Abnehmer von Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie, Gas, Fernwärme und Wasser abweichen.

Viele Grüße

MfG