Servus,
wenn jm. bei einer Firma einen Dienst mehrfach nutzte und jedesmal die AGB für den selben Dienst bestätigte.
Muss man ihn dann auf eine Änderung der AGB hinweisen, wenn er den selben Vertrag/Angebot, auf ein neues nutzen will?
So ungefähr wie Achtung neue AGB
MfG
Fiese Frage
Während des laufenden Vertrags AGB ändern ohne Zustimmung der anderen Seite fundktioniert nicht, da bleibt es bei den alten AGB.
Aber wenn der Vertrag neu geschlossen wird und bei den vorherigen Verträgen immer die selben AGB benutzt wurden.
Nehmen wir mal an die Klausel überlebt die Prüfung nach dem Ex-AGB Gesetz. Dann wäre sie gültig, meiner Meinung nach sind auch keine anderen Maßstäbe an die Überraschende Klausel zu stellen, denn die AGB sind ja für eine vielzahl von Geschäften und damit kann im Einzelfall kein anderer Maßstab angelegt werden.
Bei langjährigen Geschäftsbeziehungen könnte man da höchstens an §242 BGB denken, wenn Vertrauen geschaffen wurde und der Käufer durch die Änderung ohne Info ungemessen benachteiligt wäre. Ist aber schwierig zu konstruieren und wahrscheinlich noch schwieriger zu Beweisen.
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