AGB Algemeine Geschäftsbedinungen auch für Ausland
Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen dass erst seit 3 Jahren exestiert und bis jetzt nur in Deutschland aktiv war.
Seit kurzem gehen die Geschäftsbeziehungen aber mehr und mehr ins Ausland (Bulgarien, Rumänien).
Meine Fragen lautet:
Ist es sinnvoll auch hierfür eigene AGBs zu erstellen?
Warauf muss man achten, bitte auch allgemeine Tipps
geben.
So wie ich mir es denken kann, reicht es ja nicht nur das alte AGB auf Englisch übersetzen zu lassen, da für jedes Land andere Geschäftsbedinungen gelten (aufgrund anderer Gesetzeslagen).
Zu diesem Thema auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, da AGBs enorm wichtig sind, auf keinen Fall versuchen sich da selbst was zusammenzuschreiben.
Zu diesem Thema auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, da
AGBs enorm wichtig sind, auf keinen Fall versuchen sich da
selbst was zusammenzuschreiben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ich mir noch generell gefragt hatte ist: Braucht man überhaupt als dt. Unternehmen AGBs fürs Ausland, oder reichen die AGB die man bereits hat?
Kann man pauschal nicht sagen. Wenn man inländische agbs vereinbart hat, braucht man keine anpassung, wenn ihr allerdings über eine ausländische niederlasung arbeitet, dann schon. Wie gesagt, audrücklich mit Kunden ag s des gerichtsstansd (deutschland) vereinbaren, dann sollte es da keine probleme geben.
Danke für Ihr in Ihrer Anfrage entgegengebrachtes Vertrauen.
Ich bin in Sachen Wirtschaftsrecht vielleicht nicht der ideale Ansprechpartner.
Meines Wissens nach ist es durchaus sinnvoll AGB´s dem jeweils geltenden Recht des Geltungslandes anzupassen. Hinsichtlich von Ländern die der EU angehören, denke ich das die AGB´s, wie sie bisher vorliegen ausreichend sein dürften. Da im Rahmen der weiteren Homogenisierung der EU-Rechts eine Annäherung bzw. Gleichstellung zum Deutschen Recht bestehen dürfte. Ich denke der Gerichtsstandort und dessen Durchsetzung bedarf dabei einer speziellen und kritischen vorherigen Untersuchung hinsichtlich der geltenden Rechtslage. Ansonsten erscheint es mir auch ratsam in diesem Zusammenhang mal beim Mitbewerber nachzufragen bzw. sich dessen AGB´s zu beschaffen.