Agb als webdesigner?

hallo,

meine frage, muss ich eine agb auf meine seite stellen wenn ich für leute homepages gegen geld erstelle ?

mfg

Hi,

meine frage, muss ich eine agb auf meine seite stellen wenn
ich für leute homepages gegen geld erstelle ?

Es gibt keinen Zwang für AGB. Aber selbst wenn du sie hast, dann müssen AGB wirksam im Vertrag mit eingebunden werden. Einfach nur so hinschreiben klappt nicht.

mfg Ulrich

danke erstmal für die antwort, muss ich denn, wenn ich für jemanden eine homepage erstelle und dafür geld verlange einen vertrag mit demjenigen abschliessen ?

mfg

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Hi!

muss ich denn, wenn ich für
jemanden eine homepage erstelle und dafür geld verlange einen
vertrag mit demjenigen abschliessen ?

Auch dein stummes Kopfnicken auf die Frage „Machste mir ne Website“
iste in Vertrag. Schriftlich muss nichts festgehalten werden,
erleichert aber bei Streitigkeiten die Beweislage. Daher würde ich dir
empfehlen, einen Vertrag aufzusetzen, worin alles geklärt wird, was
rein soll, wie es auszusehen hat, welche Technik hinterlegt wird,
welche Funktionen die Seite haben soll, wer die textlichen und
bildichen Inhalte liefert, wie die rechltiche Situation nach Erstellung
aussieht…

Gruß
Falke

Hallo,
Eine Anwältin hat mir mal gesagt (ohne Gewähr!):
Haste keine AGB auf Deiner Site macht das nix - haste aber welche,
und die sind rechtlich nicht korrekt, kann das teuer werden.

Wir hatten mal eine ziemliche Diskussion über die AGB.

Du mußt sie ja nicht unbedingt auf Deine Website setzen (es sei
denn, Du schließt Deine Verträge - die Du schon haben solltest -
online ab).
Ansonsten könnten sie z.B. auf der Rückseite Deiner Angebotserstellung
gedruckt sein.

LG,
Christine

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…, muss ich denn, wenn ich für
jemanden eine homepage erstelle und dafür geld verlange einen
vertrag mit demjenigen abschliessen ?

In umfangreicheren Fällen ist ein Vertrag, wie Falke ihn beschrieben hat sicher sinnvoll.
In einfachen Fällen ist das aber in diese Branche weniger üblich.

Ein sinnvoller Kompromiss für beide Partner ist es, wenn ein Angebot erstellt wird:

  • Konzeptentwurf für Homepage mit Gestaltung wie vorliegende Skizze oder wie Seite www.wo_auch_immer
  • X Seiten Homepage
  • Einbau von X Bildern
  • Gestaltung eines Logos
  • X Arbeitsstunden für xxxxxx
  • EInbindung von x externen Links
  • Anmeldung bei x Suchmaschinen
  • X h SChulung, falls der Kunde KLeinigkeiten selbst pflegen will

  • Dazu für jede Position einen Einzel- und Gesamtpreis drunter (wenn incht Kleinunternehmer) die MwSt.

In das Angebot auch eine Aussage dazu, was wie lange nach der Fertigstellung noch getan wird, z. B. Beseitigung von (Rechtschreib- und anderen) Fehlern.

Wenn der Auftraggeber dann gemäß diesem Angebot bestellt, ist auch eín Vertrag zustande gekommen.
Wenn er später mehr gebaut haben will, kostet es halt entsprechend mehr.

Gruß JoKi

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Moin. Ich arbeite viel für Agenturen (weniger Privatpersonen), und die drücken eher DIR ihre eigenen AGBs auf mit dem Hinweis, dass deine EIGENEN AGBs sowieso nicht anerkannt werden.

Und was Verträge angeht: für noch jeden so kleinen Auftrag gibts bei mir nur schriftliche Fixierungen mit Unterschriften und Abnahmen !

Grüße, Martin

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Hi,
google mal mit abmahnung webseite.
Du wirst genug Beispiele finden, auf die zu achten sind. Mir wurde mal von einem Webdesigner erzählt, der Fotos, die der Kunde ihm gab, ins Web stellte. Und dann meldete sich jemand, dem die Fotos wirklich gehörten und den Kunde stellte sich doof.
Es muss ja nicht unbedingt eine AGB sein, aber einige Dinge sollten immer in den Vertrag.
Gruß
MM

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