AGB: Aushandeln, Streichmöglichkeit

Hallo,
kann mir jemand erklären, was Aushandeln von AGBs bedeutet? Im Internet findet man sehr viele widersprüchliche Definitionen. Sind AGBs dann noch wirksam und wenn ja, warum?

Wie sieht es aus, wenn dem Vertragspartner Streichmöglickeiten geboten werden? Sind die AGBs dann noch wirksam?

Vielen Dank!

Hallo!

Wie sieht es aus, wenn dem Vertragspartner Streichmöglickeiten
geboten werden? Sind die AGBs dann noch wirksam?

Was „ausgehandelt“ ist, das ist nicht mehr „gestellt“ im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dann sind es keine AGB mehr, sondern individuell vereinbarte Klauseln.

Florian.

Also wären das Individualvereinbarungen im klassischen Sinn?

Weißt du auch, wie es mit Streichmöglichkeiten aussieht, wenn dies einem offensteht?

Also wären das Individualvereinbarungen im klassischen Sinn?

Individualvereinbarungen sind Individualvereinbarungen. „Klassisch“ ist keine rechtliche Kategorie.

Weißt du auch, wie es mit Streichmöglichkeiten aussieht, wenn
dies einem offensteht?

Wie meinst du das?

Ja gut, dann hat sich unser Prof wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Danke.

Wenn beispielsweise der A dem Käufer B die AGBs vorlegt und ihm offen lässt Streichungen in den AGBs vorzunehmen, womit er nicht einverstanden ist und diese sind so vorgenommen, dass A nichts dagegen hat.

Hallo,

wenn, wie in Deinem Beispiel, sämtliche Klauseln der AGB zur Disposition gestellt werden und nachher nur das bleibt, was der andere nicht weggestrichen hat, dann sind das insgesamt meiner Meinung nach keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehr.

Gruß,

Florian.