Hallo,
in einer AGB eines Unternehmens (nur B2B) steht "Daten des Käufers werden von uns unter beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
Das Unternehmen ist eine GmbH, gehört aber zu einem Konzern. Dürfen nun Daten des Kunden / seiner Bestellung etc. an den Konzern gegeben werden?
Gruß
Michael
Hallo,
in einer AGB eines Unternehmens (nur B2B) steht "Daten des
Käufers werden von uns unter beachtung der Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet, soweit
dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen
Beziehungen erforderlich ist.
Das Unternehmen ist eine GmbH, gehört aber zu einem Konzern.
Dürfen nun Daten des Kunden / seiner Bestellung etc. an den
Konzern gegeben werden?
ein Konzern hat keine Rechtspersönlichkeit, kann also auch nicht Empfänger von irgendetwas sein. Wenn die Frage lautete, ob das Unternehmen die Daten an andere Unternehmen des Konzerns weitergeben darf, dann lautet die Antwort „ja“.
Und auch wenn die Frage nicht gestellt wurde: Dürfen die Daten an irgendjemanden zum Zwecke der Marktforschung, Werbung usw. weitergegeben werden? Antwort: Ja. (Überraschung!)
Gruß,
Christian
Hi
Dürfen die Daten
an irgendjemanden zum Zwecke der Marktforschung,
Werbung usw. weitergegeben werden? Antwort: Ja.
(Überraschung!)
Auch wenn man das explizit ausschliesst/verbietet (z.B. in der Signatur in E-Mails)?
Ich hab als Signatur an meine Mails n Satz wie das ich das Weitergeben meiner Daten sowie das nutzten meiner E-Mail zu Werbe- und Spamzwecken verbiete (da auch meine Adresse und andere Daten in der E-Mail stehen).
(Nicht Hotmail, sondern meine richtige E-Mail Adresse die für Privat und Geschäftliches genutzt wird abe rnicht für Kram wie Foren etc.)
MfG
Lilly
Hallo,
Dürfen die Daten
an irgendjemanden zum Zwecke der Marktforschung,
Werbung usw. weitergegeben werden? Antwort: Ja.
(Überraschung!)
Auch wenn man das explizit ausschliesst/verbietet (z.B. in der
Signatur in E-Mails)?
das kann man versuchen und das kann funktionieren. Grundsätzlich hat man das Recht, Daten für die Weitergabe sperren zu lassen (§ 28 Abs. 3 BDSG) und die Löschung zu verlangen (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Außerdem hat man nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG den Anspruch zu erfahren, woher die Daten stammen, was im Zweifel noch die wertvollste Maßnahme ist, weil man auf diesem Wege herausbekommen kann, woher die Daten von Werbebotschaften kommen und demjenigen dann die zukünftige Weitergabe untersagen kann.
Ich habe inzwischen einen Standardtext entworfen, den ich den Unternehmen schicke, die mich mit unverlangter Werbung belästigen.
Gruß,
Christian
Hallo,
…und der lautet…???
wenn Du möchtest, kann ich Dir den per Email schicken. Ist aber keine Hexerei sondern letztlich das, was ich im letzten Artikel schrieb - nur anders formuliert.
Gruß,
Christian
AGB&Datenschutz-ein Konzern keine Rechtspersönlich
Hi,
vertiefen wir das Thema.
Das Unternehmen ist eine GmbH, gehört aber zu einem Konzern. Dieser ist ebenso eine GmbH. Muttergesellschaft ist eine amerikanische AG.
Dürfen nun Daten des Kunden / seiner Bestellung etc. an den
Konzern oder sogar die Muttergesellschaft gegeben werden nur auf Basis des Spruchs in der AGB?
Gruß
Michael
Die IT Infrastruktur wird in den USA gehalten und vom deutschen Ableger eines amerikanischen Outsourcers betrieben. Machts das noch komplizierter?
Hallo,
in einer AGB eines Unternehmens (nur B2B) steht "Daten des
Käufers werden von uns unter beachtung der Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet, soweit
dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen
Beziehungen erforderlich ist.
Das Unternehmen ist eine GmbH, gehört aber zu einem Konzern.
Dürfen nun Daten des Kunden / seiner Bestellung etc. an den
Konzern gegeben werden?
ein Konzern hat keine Rechtspersönlichkeit, kann also auch
nicht Empfänger von irgendetwas sein. Wenn die Frage lautete,
ob das Unternehmen die Daten an andere Unternehmen des
Konzerns weitergeben darf, dann lautet die Antwort „ja“.
Und auch wenn die Frage nicht gestellt wurde: Dürfen die Daten
an irgendjemanden zum Zwecke der Marktforschung,
Werbung usw. weitergegeben werden? Antwort: Ja.
(Überraschung!)
Gruß,
Christian
Hallo,
Dürfen nun Daten des Kunden / seiner Bestellung etc. an den
Konzern oder sogar die Muttergesellschaft gegeben werden nur
auf Basis des Spruchs in der AGB?
vorab: Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Werbezwecke grundsätzlich an jeden, dafür braucht man also keine AGB. Die Weitergabe von Bestelldaten ist dadurch allerdings nicht gedeckt.
Inwiefern Unternehmen einer Unternehmensgruppe als Einheit betrachtet werden können, ist m.W. in vielerlei Hinsicht noch nicht geklärt. Insofern würde ich aus Vorsichtsgründen behaupten, daß die Weitergabe der Bestellungsdaten an das Mutterunternehmen durch das BDSG nicht gedeckt wird. Da die Datenweitergabe jedoch Bestandteil der AGB ist und diese Klausel auch kein Kriterium erfüllt, das nach §§ 305 ff BGB für deren Ungültigkeit sprechen würde, sehe ich hier keinen Grund zur Beanstandung.
Der Weitergabe der Daten gem. BDSG kann im übrigen widersprochen werden. Ob das dann zu einer Vertragskündigung führt (da man damit die AGB nicht anerkennt), kann ich nicht beurteilen.
Gruß,
Christian