AGB Debitel. Hilfe!

Ich habe mal alle Punkte der AGB durchgelesen, aber verstehe einige nicht, deshalb wäre Ihnen für eine Aufklärung und Ihre Meinung,ob diese Teile AGB verdächtig sind, dankbar, bzw. ob diese Teile AGB verdächtig sind.

  1. Was soll das denn?

2.2 Der Kunde ist an seinen Antrag für eine Frist von
4 Wochen nach dessen Absendung gebunden.

4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Mobilfunkdienste zur Verfügung.

4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der
Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen
sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich
sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind
nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und
Beschränkungen.können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt ergeben.

Und zwar verstehe ich nicht, um was für höhere
Gewalt es geht.

4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,
soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen
ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde
(Roaming). mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden
erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung
der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten.
Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht ausreichender
Bonität fortführen und für den Roaming- und
Auslandszugang frei geschaltet werden, so kann er dies
erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer
2.2.3 – stellt. Der Umfang der Roaming-Leistungen
bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen
Netzbetreibers; de Abrechnung erfolgt aufgrund
der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere
Informationen: www.mobilcom-debitel.de. mobilcomdebitel
behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische
Länder sowie die Benennung entsprechender Länder vor.

Darf ich also ohne vorherige Genehmigung die Sim-Karte im Roaming nutzen?

5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.

Gibt es hier nichts verdächtiges?

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme
der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass
der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden, damit einverstanden ist.

Wozu bin ich genau verpflichtet?

7.5 Für die Entsperrung einer Sim-Karte sowie für eine Ersatzkarte werden Gebühren, die sich nach der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste richten, berechnet.

Wo soll ich die Preise für die Entsperrung entnehmen?
Ich habe im Internet gelesen, dass Debitel Sim-Karten ohne Gründe oder wenn die Kunden falsche Rechnung nicht begleichung und dann fordert 120 Euro für die Ensperrung.

12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Kunden schlechter stellen, als er bei Vertragsschluss stand, ist die Änderung nur dann zulässig, sofern sie aufgrund technischer, regulatorischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich wird, die mobilcom-debitel nicht selbst veranlasst und auf die mobilcom-debitel keinen Einfluss hat.

Ist das normal?

12.2 Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer,
kann mobilcom-debitel die Entgelte im Umfang
dieser Steuererhöhungen anpassen. Eine Zustimmung des
Kunden ist hierzu nicht erforderlich.

Das finde ich normal, aber trotzdem frage Sie, da ich mich irren kann.

Danke im Voraus!

P.S.

5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.

Das ist ok, oder?

4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Mobilfunkdienste zur Verfügung.

du kannst nicht erwarten, dass sie extra für dich einen Mobilfunkmast aufstellen, nur weil du keinen Empfang hast.

4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt.

Ich verstehe das so, dass man im Ausland nicht telefonieren kann…
wahrscheinlich gemeint ist aber: Der Anbieter ist nur in D tätig; ausländische Dienste werden von anderen Firmen angeboten.

Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der
Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen
sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich
sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind
nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und
Beschränkungen.können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt ergeben.

höhere Gewalt: Nataurkatastrophen, Unruhen
Der Rest beziet sich darauf, dass der Empfang nicht immer und überall vorhanden ist, z. B. auch durch Berge oder eben Unwetter eingeschränkt sein kann.

4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,
soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen
ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde
(Roaming). mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden
erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung
der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten.
Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht
ausreichender
Bonität fortführen und für den Roaming- und
Auslandszugang frei geschaltet werden, so kann er dies
erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer

Wie oben schon gesagt: Diese FA ist nur in D tätig, ausländische Dienste werden von anderen erbracht.

2.2.3 – stellt. Der Umfang der Roaming-Leistungen
bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen
Netzbetreibers; de Abrechnung erfolgt aufgrund
der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere
Informationen: www.mobilcom-debitel.de. mobilcomdebitel
behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische
Länder sowie die Benennung entsprechender Länder vor.

Darf ich also ohne vorherige Genehmigung die Sim-Karte im
Roaming nutzen?

Ja, aber es kann sein, dass sie erst dafür freigeschaltet werden muss.

5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.
Gibt es hier nichts verdächtiges?

nein, das ist überall so und ist z. T. einfach die Technik. Ausländische Verbindungen werden zeitlich verzögert abgerechnet.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme
der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass
der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden, damit einverstanden ist.

Wozu bin ich genau verpflichtet?

Dass du die Anrufe, die bei dir ankommen, nicht einfach an Dritte weiterleitest, ohne dass die damit einverstanden sind. Theoretisch könntest du statt auf deine Mailbox zu leiten auf irgendeine fremde leiten. Das könnte den Inhaber dieser aber stören. Und das ist dir damit verboten. Gleiches gilt für Telefongespräche, die nicht von der Mailbox angenommen werden, sondern von Personen.

7.5 Für die Entsperrung einer Sim-Karte sowie für eine
Ersatzkarte werden Gebühren, die sich nach der jeweils
gültigen Tarif- und Preisliste richten, berechnet.

Wo soll ich die Preise für die Entsperrung entnehmen?

Bei md nachfragen. Die können dir die Liste übermitteln.

Ich habe im Internet gelesen, dass Debitel Sim-Karten ohne
Gründe oder wenn die Kunden falsche Rechnung nicht begleichung
und dann fordert 120 Euro für die Ensperrung.

Bei ungerechtfertigten Forderungen ist ein Kartensperre auch ungerechtfertigt. der Kunde kann sehr wohl berechtigte Einwendungen gegen eine Rechnung erheben, das darf aber nicht zur Sperrung führen.

12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB zur
Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses
zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Kunden schlechter
stellen, als er bei Vertragsschluss stand, ist die Änderung
nur dann zulässig, sofern sie aufgrund technischer,
regulatorischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach
Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des
Vertragschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich
wird, die mobilcom-debitel nicht selbst veranlasst und auf die
mobilcom-debitel keinen Einfluss hat.

Ist das normal?

Da geht es um getzliche vorgeschriebene Änderungen, DAs kann z. B.eine Erhöhung der MWST sein. Oder aber die Einführung neuer Vorschriften zur Datenspeicherung.
Da fehlt aber, dass md über solche Änderungen zu informieren hat.

5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.

ja.

PS: Muss es das graue Schaf debitel sein? Die sind sehr kundenunfreundlich. Nimm einen anderen Anbieter. Zum Beispiel den eigentlichen Netzbetreiber.

Hi,

Ich habe mal alle Punkte der AGB durchgelesen, aber verstehe
einige nicht, deshalb wäre Ihnen für eine Aufklärung und Ihre
Meinung,ob diese Teile AGB verdächtig sind, dankbar, bzw. ob
diese Teile AGB verdächtig sind.

Eigentlich wäre das ja ein Fall für das Recht-Brett, aber Du hast ja nach Meinungen gefragt.
Meine ist, das man ausser bei den 4 grossen deutschen „Hauptprovidern“ bei keinem der vielen „Sununternehmer“ einen Vertrag abschliessen sollte. Sind alles Reseller und haben Ihre eigenen Regeln.

  1. Was soll das denn?

2.2 Der Kunde ist an seinen Antrag für eine Frist von
4 Wochen nach dessen Absendung gebunden.

4.1 mobilcom-debitel stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Mobilfunkdienste zur Verfügung.

4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der
Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen
sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich
sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind
nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und
Beschränkungen.können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt ergeben.

Und zwar verstehe ich nicht, um was für höhere
Gewalt es geht.

Blitz, Donner, Hagel, Atombombe, etc.

4.6 Der Kunde ist berechtigt, im Ausland Mobilfunkdienste
ausländischer Mobilfunknetzbetreiber zu nutzen,
soweit der inländische Netzbetreiber mit dem jeweiligen
ausländischen Betreiber entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat und der Kunde dafür freigeschaltet wurde
(Roaming). mobilcom-debitel behält sich vor, einen Kunden
erst nach einer separaten Bonitätsprüfung zur Nutzung
der Mobilfunkdienste im Ausland freizuschalten.
Will der Kunde das Vertragsverhältnis trotz nicht
ausreichender
Bonität fortführen und für den Roaming- und
Auslandszugang frei geschaltet werden, so kann er dies
erreichen, indem er eine Sicherheit – entsprechend Ziffer
2.2.3 – stellt. Der Umfang der Roaming-Leistungen
bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen
Netzbetreibers; de Abrechnung erfolgt aufgrund
der aktuellen International Roaming-Preisliste; nähere
Informationen: www.mobilcom-debitel.de. mobilcomdebitel
behält sich Auslandsfreischaltungen für kritische
Länder sowie die Benennung entsprechender Länder vor.

Darf ich also ohne vorherige Genehmigung die Sim-Karte im
Roaming nutzen?

Klar. Ist halt nur Sch*** teuer :wink:

5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.

Gibt es hier nichts verdächtiges?

Inwiefern?!

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme
der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass
der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe
weitergeleitet werden, damit einverstanden ist.

Wozu bin ich genau verpflichtet?

Anders ausgedrückt: Wenn Du zur Weiterleitung Deiner Sexanzeige oder Kleinanzeige zur Suche nach Kinderpornos auf Deine Freundin / Freund die Nummer weiter umleitest solltest Du die vorher fragen.

7.5 Für die Entsperrung einer Sim-Karte sowie für eine
Ersatzkarte werden Gebühren, die sich nach der jeweils
gültigen Tarif- und Preisliste richten, berechnet.

Wo soll ich die Preise für die Entsperrung entnehmen?

Warscheinlich auf deren Website oder einem extra Zettel. Fragen.

Ich habe im Internet gelesen, dass Debitel Sim-Karten ohne
Gründe oder wenn die Kunden falsche Rechnung nicht begleichung
und dann fordert 120 Euro für die Ensperrung.

Wenn das da steht…

12.1 mobilcom-debitel behält sich das Recht vor, diese AGB zur
Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses
zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Kunden schlechter
stellen, als er bei Vertragsschluss stand, ist die Änderung
nur dann zulässig, sofern sie aufgrund technischer,
regulatorischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach
Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des
Vertragschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich
wird, die mobilcom-debitel nicht selbst veranlasst und auf die
mobilcom-debitel keinen Einfluss hat.

Ist das normal?

Wenn das da steht…

P.S.

5.2 Monatliche Grundgebühren, Paket- und Grundpreise
oder Nutzungsgebühren werden mit der jeweiligen
Abrechnung des Vormonats im Voraus fällig. Es wird
darauf hingewiesen, dass in der jeweiligen Rechnung nur
Gespräche, SMS und Datendienste berücksichtigt sind,
deren Daten bis zum Tag der Abrechnung zur Verfügung
stehen. Von den Netzbetreibern nachträglich gelieferte
Daten, insbesondere bei Roamingdienstleistungen, werden
auf einer der nächsten Rechnungen berücksichtigt.
Bei geringen Rechnungsbeträgen kann mobilcom-debitel
die Rechnungen in größeren Abständen stellen.

Das ist ok, oder?

Wenn das da so steht…

Gruß
h.