AGB der stadtwerke Völklingen

Hallo,
Ich bin Kunde der Stadtwerke Völklingen,und Bezahle meine Abschläge schon seit Jahren per Dauerauftrag an die Stadtwerke.Heute bekomme ich Post von den Stadtwerken aus der hervorgeht,daß die Stw.neu AGB,s haben,und ich solle einen neuen Stromliefer Vertrag unterschreiben,und gleichzeitig eine Einzugsermächtigung unterschreiben.Ansonsten bei Überweisungen behalten sich die STW.Vk vor bei der Jahresendabrechnung 2€ pro Überweisung als Bearbeitungsgebühr zu berechnen,was ich für unverschämt halte.Muss ich diese 24€ im Jahr als Bearbeitungsgebühr bezahlen?

MfG.

Hermann

Hallo Herr Geibel,

lesen Sie die neuen AGB gut durch. Sie können nicht gezwungen werden diese anzunehmen.Ich habe bei meinem Gasversorger nie neue AGBs unterschrieben obschon der mittlerweile zwei mal umfimiert wurde.
bei mir gelten die alten AGBs aus 1997

Wie sieht es denn mit einem Wechsel aus? Ich wechsele den Stromversorger laufend zu den günstigen Anbietern. Bisher mit Erfolg.

Da ohne Einzugsermächtigung jeden Monat eine Rechnung von den Stadtwerken erstellt werden muss, sind die 2 € eigendlich noch preiswert.

Wie sieht es denn derzeit aus ? Zahlen Sie dort auch Gebühren?

MfG. B.Wedeking

Hallo,

leider werden Sie diese Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen, wenn Sie weiterhin per Überweisung/ Dauerauftrag bezahlen wollen.
Ihnen wurde dies ja rechtzeitig mitgeteilt und sie akzeptieren die neuen AGB mit ihrer Unterschrift.
Sollten Sie diese Gebühr nicht bezahlen wollen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit die Einzugsermächtigung zu unterschreiben oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Lieferanten zu wechseln.

Leider haben Anbieter das Recht, solche Gebühren zu erheben teilweise auch mit Gebühren bis zu 5 Euro.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Rentsch

Hallo Herr Wedeking,
vielen Dank für die schnelle Antwort,
aber ich bekomme nicht jeden Monat eine Rechnung,sondern nur einmal im Jahr die Endabrechnung
und welche Gebühren meinen Sie?

H.Geibel

Sie überweisen jetzt sicherlich auch monatlich und werden dafür Gebühren berechnet?

Gruß BW

Hallo,

kurz vorweg: Ich bin kein Jurist und damit ist dieser Rat natürlich auch nur aus privater Erfahrung heraus gewachsen und natürlich in keiner Weise rechtlich bindend.

Grundsätzlich könne die Stadtwerke so eine Bearbeitungsgebühr in Ihren AGB verankern. Das machen in übrigen inzwischen viele Firmen. Aber aufgrund der änderung der AGB haben sie auch ein Sonderkündigungsrecht, da sie den Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen haben. Daher werden Sie auch aufgefordert den neuen Vertrag abzuschliessen, damit der Vorgang „wasserdicht“ ist.

Meine ganz privater Rat: Vergleichen Sie über das Internet mal die Preise alternativer Anbieter und schauen Sie ob Sie trotz der 24€ zusätzlicher Gebühr bei Ihrem bisherigen Anbieter günstiger sind, oder ob es nicht einen, für Ihren persönlichen Bedarf sinnvolleren Anbieter gibt.

Mit freundlichen Grüßen

S. Metzig

Hallo Herr Boromeus
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,aber leider gibt es bei mir kaum Wettbewerb,von daher ist ein Wechsel schlecht

MfG.

H.Geibel

Hallo Hermann,
auch ich habe jetzt die Suche nach deren AGB aufgegeben. Die Seite der Stadtwerke ist ja nicht gerade sehr übersichtlich.
Was die Bearbeitungsgebühr angeht, so kann ich nicht bestimmt sagen, ob das rechtens ist, aber als Frechheit empfinde ich dies schon, da auch bei einer Einzugsermächtigung der gleiche Arbeitsaufwand entsteht. Eine Lastschrift könnte ja von der Bank auch nicht eingelöst werden - somit muss immer die Kontrolle der Konteneingänge überprüft werden.

Die AGB solltest Du Dir in Schriftform anfordern, sodass Du auch später noch eine Handhabe hast. Abgesehen davon würde ich die Stadtwerke auffordern, die alten AGB gleich mitzusenden und die Änderungen zu markieren.

Letztlich hast Du dann ggf. die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Weiter kann ich Dir leider hierbei nicht helfen.

MfG
Jens

Guten Tag Herr Geibel,

ich kann dies leider nicht beantworten. Mit Recht etc. kenne ich mich nicht aus. Nur Steuern und Finanz- und Lohnbuchhaltung.

MfG Denise Däumer

Vielen Dank für die schnelle Antwort
hat mir sehr geholfen

MfG.

Hermann

Trotzdem Vielen Dank für die schnelle Antwort

MfG.

Hermann

Leider kann ich ihnen bei den Stadwerken in Völklingen überhaupt nicht weiterhelfen. Ich habe mit diesen nichts zu tun.

Vielleicht befragen sie einmal die Verbraucherzentrale. Diese finden sie im Internet. Die sind für alle Verbraucherfragen zuständig. Schließlich geht es hier ja um Sie als Kunde der Stadtwerke.

Viel Glück