Hallo,
Ich bin Kunde der Stadtwerke Völklingen,und Bezahle meine Abschläge schon seit Jahren per Dauerauftrag an die Stadtwerke.Heute bekomme ich Post von den Stadtwerken aus der hervorgeht,daß die Stw.neu AGB,s haben,und ich solle einen neuen Stromliefer Vertrag unterschreiben,und gleichzeitig eine Einzugsermächtigung unterschreiben.Ansonsten bei Überweisungen behalten sich die STW.Vk vor bei der Jahresendabrechnung 2€ pro Überweisung als Bearbeitungsgebühr zu berechnen,was ich für unverschämt halte.Muss ich diese 24€ im Jahr als Bearbeitungsgebühr bezahlen?
MfG.
Hermann