AGB geändert -> Kündigung ?

Hallo,

wenn ein Mobilfunk-Anbieter seine AGB so ändert, dass den Kunden die monatlichen Kosten enstehen können, dann werden zumindest einige Kunden diesen AGB widersprechen.

Ist damit auch die Kündigung des Mobilfunk-Vertrages verbunden?

Soll bzw. darf ein Kunde selber gleich kündigen?

Gruß

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Frei erfundenes Beispiel der Mitteilung:

„…Die bisherige Regelung unter Ziffer XXX der AGB, wonach im Falle der Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem Kunden berechnet werden können, entfällt künftig. Stattdessen berechnen wir künftig für alle Bestandskunden monatlich 1,- EUR für die Kontopflege, wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter 3 EUR liegt…“
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Hallo,

die AGB werden Vertragsgegenstand. Der Verwender der AGB kann diese also nicht einfach ändern. Als Vertragspartner darf man sich darauf verlassen, was man vertraglich vereinbart hat. Einer Änderung der AGB kann man zustimmen, dann werden die geänderten AGB Bestandteil des Vertrages, man muss das aber nicht. Dann bleibt die Vereinbarung wie sie ist.

Gruß