Hallo Rechtskundige,
darf die Auslegung der AGB von seiten des Betreibers, im theoretischen Fall eines Internetforums, je nach unklarer und (bewußt?) schwammiger Formulierung je nach Lust und Laune rein willkürlich dazu benutzt werden, Benutzer eben auf der Grundlage dieser schwammigen Formulierungen zum Nachteil (Rauswurf) gereicht werden zu lassen?
Muss nicht eben diese Vorgehensweise ganz klar kommuniziert werden? Weil, in diesem Falle mutmaßlich gar nicht erst eine Registrierung auf der Grundlage dieser willkürlich auslegbaren AGB erfolgt wäre?
Man darf davon ausgehen, dass von seiten des fiktiven Betreibers im Nachhinein offen zugegeben wurde, dass er sich bei eventuellen Unklarheiten die Deutungshoheit vorbehält, ebenso wurde explizit zugegeben, dass die AGB bewußt auslegungsfreudig formuliert wurde.
Ich dachte bisher immer, eben gerade dafür sollten seriöserweise AGB genau andersherum möglichst konkret formuliert sein.
Wie seht ihr das?
Beste Grüße und Danke im voraus
Annie
Hallo Annie,
ich würde mal sagen, für AGBs gilt hier das, was für alle zivilrechtlichen Verträge gilt: Wenn sich die Vertragsparteien nicht über die Auslegung einig werden, muss einer klagen, also z.B. auf wiederaufnahme ins Forum, Rücknahme der Sperre…
Es gibt ein AGB-Gesetz, das besondere Anforderungen an AGBs stellt, z.B. das keine „überraschenden Klausen“ enthalten sind, aber letztendlich kann auch das nur ein Gericht klären.
Fazit: Wenn sich der Gegenüber quer stellt, geht nur Vollgas oder Vollbremsung
Gruß
Thomas
AGB sind Verträge (§ 305 BGB) und darum nach allgemeinen Maßstäben (§§ 157, 133, 242 BGB) auszulegen, d.h. nach verständiger Würdigung vom verobjektivierten Empfängerhorizont aus. Für die Zulässigkeit und Gültigkeit der AGB gelten dabei zu Lasten des Verwenders einige Besonderheiten (§§ 307 ff. BGB). Soweit AGB unwirksam sind, greift das Gesetz (§ 306 BGB). Auch wenn unklare AGB regelmäßig unwirksam sind (§ 307 BGB), wird man also nicht viel erreichen, denn in der Regel kann sich der ein Websiter-Betreiber aussuchen, wen er auf seinen Seiten dulde und wen nicht, auch ohne AGB.
Wobei dies bei einem „Gratis“-Forum noch nicht mal sinnvoll ist, weil hier eh das Hausrecht des Betreibers greift und er quasi nach Belieben User hinausbefördern kann…