auf einer Internetpräsenz eines Onlineshops, eines Kleinunternehmens, muss der Betreibende lediglich Name, Anschrift, Telefonnummer und eMail angeben? (andere Daten wie HR-Eintrag oder USt-Nr. hat er ja nicht, muss er da drauf hinweisen?)
Der gleiche Betreiber des Onlineshops muss keine AGB´s auf seinen Webseiten veröffentlichen, dann gelten die Gesetze des BGB´s?
Wenn der Betreiber AGB´s auf seiner Seite verwendet, was sollte typischerweise rein? (vielleicht gibt es Webseiten mit „Muster-agb´s“)
Vielen Dank für die Antworten und die „Bestätigung“ meiner Fragen,
mit deinen „Fragen“ liegst du schon richtig. Eine richtige Antwort auf die AGB-Frage zu geben ist schwer. Am besten du schaust dir die AGB deiner Mitbewerber genau an und überprüfst, ob die ein oder anderen Punkte für dich von Bedeutung sind.
Kennst du redmark.de (http://www.redmark.de) Hier findest du für viele Geschäftsbereiche Muster-AGB und Muster-Verträge. Als Neu-Anmelder erhältst du ein Startguthaben von 12,50 EUR, was i.d.R. zum Download deiner passenden AGB völlig ausreicht. Benötigst du mehr, musst du zahlen.
Der gleiche Betreiber des Onlineshops muss keine AGB´s auf
seinen Webseiten veröffentlichen, dann gelten die Gesetze des
BGB´s?
Ja.
Wenn der Betreiber AGB´s auf seiner Seite verwendet, was
sollte typischerweise rein? (vielleicht gibt es Webseiten mit
„Muster-agb´s“)
Es gibt einen Mustershop einiger Anwälte mit Muster AGB. URL habe ich nicht zur Hand, einfach mal danach googlen.
Typische Punkte von AGB sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Geltungsbreich
Vertragsabschluß (wie er zustande kommt)
Erfüllungsvorbehalt
Volljährigkeitsklausel
Widerrufs- und Rückgabebelehrung
Preisbestimmung (Brutto, Höhe der Versandkosten, akzeptierte Zahlungswege)
Eigentumsvorbehalt
Sachmängel- und Haftungsbestimmungen
Datenschutzbestimmungen
Vorsicht bei der Übernahme von AGB anderer Shops. Nur weil jemand einen Shop ins Netz stellt, muß er nicht auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen Ahnung haben. Beispielsweise wälzen viele B2C Shops das Versandrisiko auf den Käufer ab, das ist nicht zulässig. Dann ist häufig auch die Rückgabebelehrung „Kraut und Rüben“ usw. Wenn, dann sollte man sich an den AGB von sehr großen Shops (z.B. Amazon oder Quelle) orientieren, da die in aller Regel von Juristen geprüft sind.