Kann man davon ausgehen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei Genussscheinen nicht von der üblichen Norm abweichen, oder gibt es Klauseln, die sich abheben und beachtetet werden sollen? MvFG und vielen Dank im voraus.
Kann man davon ausgehen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei Genussscheinen nicht von der üblichen Norm abweichen, oder gibt es Klauseln, die sich abheben und beachtetet werden sollen? MvFG und vielen Dank im voraus.