Hallo leute.
Mal angenommen es gibt einen Provider der in seinen AGB stehn hat, dass er Kündigungen der Verträge nur zum Monatsende ausführt. Das würde bedeuten, dass aus einem 24 Monatsvertrag ein Vertrag über 24 Monate und 30 Tage werden könnte.
Beispiel:
Abschluss und Beginn 01.01.05
Ende frühestens 31.01.07
Kann so etwas richtig sein?
MfG
Jürgen
Hi,
was spricht gegen eine Kündigung zum 31.12.06 ?
Gruß,
Christian
Hallo.
Ich muss es vielleicht es wenig verdeutlichen.
Die Kündigung zum nächtmöglichen Zeitpunkt, also der 31.12.06, wird generell von diesem Privider zum nächten Monatsende, also dem 31.01.07 ausgeführt.
Die Kündigung selbt kann natürlich vorher jederzeit erfolgen.
Der Unterschied zu einem Vertrag bei einem Original-Netzbetreiber ist eben, dass dort der Vertrag mit Ablauf des 31.12.06 beendet worden wäre. Bei dem Provider muss jedoch ein Monat länger gewartet und bezahlkt werden.
MfG
Jürgen