AGB - Pflicht?

Ich habe nochmal eine Frage:
Sind Anbieter von Waren verpflichtet ihre AGB’s zugaenglich zu machen? Zuzusenden, oder (im WWW) auf den Seiten einzubinden? Gibt es darueber eine Rechtsprechung?

Gruss Caroline

Hi Caroline,
ob sie dazu verpflichtet sind, weiß ich nicht. Aber es wäre vielleicht vorsichtig, bei solchen Anbietern, die die AGB nicht anführen, auch nicht zu bestellen.
w-w-w-Grüsse Dieter

Hi Caroline

In Deutschland müssen die AGBs jedem Käufer mit minimalem Aufwand zugänglich gemacht werden (auf der Rückseite des Kaufvertrages, offen an der Wand des Verkaufsraumes, ein Klick auf der Homepage). Andernfalls sind sie nicht gültig und es gelten die normale gesetzlichen Regeln ohne AGB.

Ciao

Uwe

Gut zu wissen!
w-w-w-Grüsse Dieter

Hi Caroline

ja selbstverständlich sind die Firmen verpflichtet die AGB zugänglich zu machen. Du wüßtest ansonsten gar nicht auf was du dich einläßt.
Allerdings, kann man in vielen Fällen eklatante Verstöße gegen das AGB Gesetz feststellen.- will heißen, da drin kann keinesfalls stehen, was gegen dieses Gesetz verstößt und dich benachteiligt.
Was aber auch bedeutet, das deine Chancen vor Gericht, so es denn soweit kommt, steigen, - niemand kann von einem Nichtjuristen verlangen, Klauseln der AGBs raustzufiltern.
Das lernt man erst, wenn man auf der Nase liegt.

See ya

Andy

Du kannst natürlich auch drauf verzichten. Dann haben diese jedoch keinerlei Gültigkeit für das Geschäft.
Hinweis: Wenn der Hinweis auf die AGB erst auf der Rechnung auftaucht, dann ist es auch zu spät und es gilt ebenfalls das BGB.

Ivo

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