Hi!
Aus aktuellem Anlass frage ich hier mal nach, ob das hierso unbedenklich und klar ist, wie es vorgetragen wird.
Kann man in AGB wirklich pauschal alles einbeziehen, oder gibt es da vielleicht so etwas wie mangelnde Transparenz, o.ä.?
VG
Guido
Hi!
Aus aktuellem Anlass frage ich hier mal nach, ob das hierso unbedenklich und klar ist, wie es vorgetragen wird.
Kann man in AGB wirklich pauschal alles einbeziehen, oder gibt es da vielleicht so etwas wie mangelnde Transparenz, o.ä.?
VG
Guido
Hallo,
es gibt auch hier eine AGB-Kontrolle.
Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders, die Klauseln müssen transparent sein, nicht überraschend und natürlich nicht unangemessen benachteiligen.
Eben das übliche Schema: http://www.juraindividuell.de/artikel/allgemeine-ges…
VG
EK
Hi!
Da habe ich was zu lesen 
VG
Guido