Hallo,
laut §307 darf eine Klausel in den AGB stehen, dass der Preis angepasst werden kann, wenn die Lieferung später als 4 Monate erfolgt und das auch schon zum Vertragsabschluß klar war. Ist das korrekt?
Wenn ja, galt das auch schon 1992/93 ?
Wenn nein, ist die Klausel dann für private Käufer ungültig und für Geschäftsleute gültig?
Ich danke euch