Hallo alle miteinander!
Ein Bekannter hat mich gebeten, mal einen Blick auf die AGB´s seines Internet-Shops zu werfen. Im Großen und Ganzen hab´ ich mich da schon durchgewuselt, ein paar Detailfragen sind aber noch offen ( und interessieren mich auch grundsätzlich) und zu denen würde mich eure Meinung bzw. euer konkretes Wissen interessieren:
1.) Wie steht es im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz mit den Versandkosten? D.h. müssen a) dem Käufer auch die Versandkosten des „Hinwegs“ ersetzt werden und b) wer muß die Versandkosten der Rücksendung bezahlen?
( Ich habe irgendwie im Ohr, daß dem Käufer nur bei einem Gesamtkaufwert von bis zu 40,- € die Rücksendungskosten auferlegt werden können. Aber ich finde diese Regelung nirgends wieder…)
2.) Kann das Widerrufsrecht für den Fall ausgeschlossen werden, daß der Käufer versiegelte Ware ( z.B. verschweißte Tonträger) schon ausgepackt hat?
( Soweit ich weiß, geht das nicht, weil der Käufer das Recht hat, die Ware zu prüfen ( also z.B. eine Schallplatte auf Kratzer zu untersuchen o.ä. …)
So, ich denke, daß war´s…
Ich hoffe jemand von euch ist da richtig fachkundig…*gggg*
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten!
Grüzis,
Silke
Hallo!
Die Versandkosten fuer den Hinweg hat der Kaeufer zu tragen, fuer den Rueckweg sind sie ab 40Euro Warenwert vom Haendler zu uebernehmen. Wo genau das festgelegt ist kann ich dir leider nicht sagen, ich habe da allerdings etwas von einem Urteil im Hinterkopf.
Zu deiner zweiten Frage, guckst du BGB § 312 d Absatz 4 - dort heisst es
„Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen … 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind“
Fuer mehr Infos empfehle ich: http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_fernabsatz…
Viele Gruesze
Patrick
Mod (Heiner): Dieser Artikelbaum wurde aus einem anderen Brett hierher verschoben. Der Hinweis innerhalb dieses Artikels mit dem Verschiebevorschlag war damit hinfällig und konnte gelöscht werden.
Hallo Silke,
Patrick hat ja schon einiges geschrieben. Die Kosten des Hinwegs können dem Käufer übertragen werden.
Zum Rückweg siehe §357 Abs. 2 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html:
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht
Das muss in den AGB stehen und gilt auch nur beim Widerrufsrecht, nicht beim Rückgaberecht.
Beim Rückgaberecht muss der Verkäufer die Kosten der Rücksendung immer tragen. Es hat aber gegenüber dem Widerrufsrecht den großen Vorteil, dass der Verkäufer das Geld erst erstatten muss, wenn er die Ware wieder in den Händen hält (Ausübung des Rückgaberechts durch Rücksendung). Die Ausübung des Widerrufsrechts ist auch per Fax oder eMail möglich, die Ware kann noch beim Kunden rumliegen, bevor er es schafft, zur Post zu laufen. Der Verkäufer kann dann möglicherweise in die missliche Lage geraten, dass der Kunde den Widerruf abschickt, aber die Ware nicht zurückschickt. Der Verkäufer muss das Geld erstatten und gerät mit der Erstattung 30 Tage nach dem Widerruf in Verzug. Die Ware hat er immer noch nicht wieder.
Von daher wäre es überlegenswert, ein Rückgaberecht einzuräumen, es sei denn, es handelt sich häufig um kleine Sendungen unter 40€. In dem Fall melde Dich aber nochmal, beim Rückgaberecht muss man nämlich exakt formulieren.
Gruß
Oskar van de Kaalstraat
Hallo!
Ich wollte mich nur noch mal kurz für eure Antworten bedanken! Die Info´s und Links haben mir sehr weiter geholfen. Ich denke jetzt weiß ich über die für meinen Bekannten entscheidenden Dinge so weit Bescheid, daß er korrekte AGB´s aufstellen kann!
Danke!
Gruß,
Silke