AGB`s vor Fernabsatz-Regelung (BGB §357)?

Hallo zusammen,

ich wollte mal nachfragen, ob sich ein Internet-Händler auf seine AGB`s berufen kann, auch wenn diese in Wiederspruch mit der Fernabsatz-Regelung steht?

Soviel ich weiß, darf man Waren, sofern der Bestellwert 40€ übersteigt, Portofrei an den Internet-Händler zurückschicken.
Was gilt aber nun, wenn der Internet-Händler in seinen AGB`s schreibt, dass die Portokosten generell vom Käufer übernommen werden müssen?

MfG.
NoWo

AGBs nach Fernabsatz-Regelung (BGB §312f)!
Huhu!

Es empfiehlt sich, wenn man einen passenden § gefunden zu haben glaubt, immer auch mal in dessen Umgebung zu schauen!

Soviel ich weiß, darf man Waren, sofern der Bestellwert 40€
übersteigt, Portofrei an den Internet-Händler zurückschicken.
Was gilt aber nun, wenn der Internet-Händler in seinen AGB`s
schreibt, dass die Portokosten generell vom Käufer übernommen
werden müssen?

Dann ist diese Regel insg. unwirksam, was zur Folge hat, dass der Verkäufer für alle Rücksendungen die Portokosten übernehmen muss, auch bei Sendungen unter 40 Euro.

Levay

Super, vielen Dank :smiley:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Es empfiehlt sich, wenn man einen passenden § gefunden zu
haben glaubt, immer auch mal in dessen Umgebung zu schauen!

Werd ich in Zukunft machen :smile:
Vielen Dank für den Tipp!