ich bin ein schüler (mit gewerbeschein) und biete druck- und webdienste an. Leider mangelt es mir an zeit, weshalb ich nicht jeden auftrag annehmen kann. muss ich das deshalb irgendwie in den AGB’s schreiben ? überhaupt - brauche ich überhaupt AGB’s ???
Wenn Du in Deine Angebote reinschreibst „unverbindliches Angebot“ oder „Angebot vorbehaltlich…“ oder „…solange Vorrat reicht“, dann kann Dich keiner zwingen, ein Angebot auch wirklich auszuführen. Wenn Du kein spezifisches Angebot abgibst, dann sowieso nicht.
Zum Thema AGB:
Man braucht sie nicht unbedingt, wenn nicht vorhanden, dann gilt sowieso das bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Allerdings ist das relativ verbraucherfreundlich geschrieben.
Aber: Man kann in AGB’s nicht alles reinschreiben, was man will, dafür gibt es das AGB-Gesetz (ist bei der normalen BGB-Ausgabe für 12,90 DM mit drin). Ansonsten kann es sein, dass man in die Sittenwidrigkeit reinkommt. Also: nichts eigenes erfinden, sondern möglichst bereits ausgetüftelte AGB übernehmen (werden z.B. von Verbänden usw. für Mitglieder ausgearbeitet).