AGB soll von Nutzern regelmäßig geprüft werden?

Hallo zusammen,

habe eben die AGB von Uber, dem Informationssystem für u.a. private Transportdienste, durchgelesen und mir ist was komisches aufgefallen:

Gleich am Anfang steht dort „The Company reserves the right to modify the terms and conditions of this Agreement […] You are responsible for regularly reviewing this Agreement. Continued use of the Service or Application after any such changes shall constitute your consent to such changes.“

Die behalten sich also das Recht vor, die AGB einfach abzuändern und man stimmt zu, dass man den Änderungen automatisch zustimmt, falls man den Service weiter nutzt. Allerdings steht da nicht davon, dass alle Nutzer informiert werden (müssen), sodass es möglich ist, Änderungen vorzunehmen, es niemand zu sagen und dann alle zu verklagen. Selbst wenn man wie dort vorgeschlagen „regelmäßig“ die AGB auf Änderungen prüft (wer macht das schon), kann es immer noch sein, dass das „regelmäßig“ alle 10 Jahre oder jeden Tag heißen kann. Wer hat im Endeffekt Recht?
Und: Ist das, so wie es jetzt da steht, überhaupt erlaubt?

Vielen Dank für eure Antworten,
Grüße, Juli

Hallo,

dies würde immer vom Einzelfall abhängen. Mit anderen Worten:

  1. schliesst man in D einen Vertrag mit einer Firma ab, so gelten die AGB (soweit sie einer gerichtl. Überprüfung standhalten) und sind Bestandteil des Vertrages.

  2. Im Falle einer Leistung, die über längere Zeit erbracht werden soll, z.B. eine Stromversorgung oder die Führung eines Bankkontos, so muss der Lieferant der Leistung Änderungen seiner AGB gegenüber dem Kunden bekanntgeben. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, diesen nicht zuzustimmen und damit würde der bestehende Vertrag aufgehoben werden.

  3. Im Falle einer Leistung, die einmalig erbracht wird (z.B. die Anbahnung einer einmaligen Personenbeförderung), gelten natürlich nur die zu diesem Zeitpunkt bestehenden AGB. Will der Kunde 14 Tage später erneut eine Leistung in Anspruch nehmen und schliesst hierzu erneut einen Vertrag ab, ist es natürlich seine Sache zu prüfen, ob sich mittlerweile die AGB geändert haben. Er kann hier nicht die Einrede vorbringen, dass ja früher andere AGB gegolten hätten.

Gruß
vdmaster