AGB, Stornierung, Fernabsatzgesetz

Hallo an dieses geniale Forum!
Ich würde gerne wissen, wie man in der Praxis des Internetversandhandels mit
Leuten umgehen kann, die relativ teure Ware (Reitsportartikel, 200-1400 Euro)
bestellen, sich lange beraten lassen, die Bestellung dann schon an den
Großhändler weiter gegeben ist und noch vor dem Versand eine Mail kommt, man habe
bei ebay schon etwas anderes gefunden. Das betrifft so ja noch nicht das
Fernabsatzgesetz, was problemlose Rückgabe binnen 14 Tagen ermöglicht. Und was
ist mit Leuten, die bestellen, aber Phantasieadressen angegeben haben, so dass
die Sendung als unzustellbar zurück kehrt? Und die auf Mails nicht mehr
antworten?
Was ist über die AGB rechtl. sinnvoll und praktikabel, um sich dagegen zu
schützen? Ich habe gehört, dass man bis 40 Euro Stornogebühren erheben kann, aber
die muss man ja auch erst einmal bekommen…
Viele Grüße,
Carlotta

Hi Carlotta,

das sind die gleichen Probleme, mit denen sich die Facheinzelhändler jeden Tag herumschlagen:

Teure stundenlange Beratung beim HIFI-Händler, Ware bei Geilist geizig -Markt gekauft. Bei Fragen zur Bedienung aber wieder zum Fachhändler gerannt!

Kannste fast nix machen, es sei denn du hörst auf im Internet auf der Billigschiene zu reiten.

gruss

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Hallo,

Teure stundenlange Beratung beim HIFI-Händler, Ware bei
Geilist geizig -Markt gekauft. Bei Fragen zur Bedienung aber
wieder zum Fachhändler gerannt!

-klar; das wäre nicht das Allerschlimmste, da ist ja noch kein Geschäft
abgeschlossen worden. Was für Rechte habe ich aber, damit der Besteller bis zur
Auslieferung an seine Order gebunden ist und ja immer noch NACH Erhalt der Ware
SORGFÄLTIG prüfen kann, ob es doch nichts für ihn ist. Bei Ebay nennt man solche
Leute Spaßbieter und kann Sie belangen. Ich wünsche mir Sorgfaltspflicht bei
Internetshopkunden…

Kannste fast nix machen, es sei denn du hörst auf im Internet
auf der Billigschiene zu reiten.

Das habe ich nicht so ganz verstanden, was meintest du?

Hi Carlotta,

abgeschlossen worden. Was für Rechte habe ich aber, damit der
Besteller bis zur
Auslieferung an seine Order gebunden ist und ja immer noch
NACH Erhalt der Ware
SORGFÄLTIG prüfen kann, ob es doch nichts für ihn ist.

Da solltest du dich mal ins Vertragsrecht vertiefen! Dann formulierst du bei den AGB´s und in deinen Bestellformularen so, daß der Kunde einen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt auch mit den Konsequenzen des Rücktritts vom Auftrag/Bestellung.

Erschwerend ist natürlich, daß beim Kauf per Internet es ist dieses rückgaberecht bei nichtgefallen gibt. (Es ist nicht so gemeint, aber faktisch hat es diese Wirkung.

Bei

Ebay nennt man solche
Leute Spaßbieter und kann Sie belangen. Ich wünsche mir
Sorgfaltspflicht bei
Internetshopkunden…

Nicht nur dort. Wenn du mal durchs Brett Recht und Handel schaust wieviel es dort gibt, die einen Vertrg über einen Hauskauf machen und dann plötzlich sich überlegen, daß sie es doch nciht wollen. Oder sich ein Auto bestellen, um es nach 3 Wochen wieder abzubestellen u.ä.

Hier ist eigentlich ein Händlerschutz gefragt, den es aber leider nicht geben wird.

Kannste fast nix machen, es sei denn du hörst auf im Internet
auf der Billigschiene zu reiten.

Das habe ich nicht so ganz verstanden, was meintest du?

damit meine ich, daß du mit deinen Produkten und deinem Service eine Kundenschicht ansprechen solltest, die eben auf deine Zusatzleistungen wert legen und nicht darauf, ob es das Produkt bei dir um 20 Cent günstiger gibt als anderswo.

gruss