AGB-Templates

Hi!

Gibts irgendwo im Netz Vorlagen für AGBs?

Speziell wäre ich am Tonstudio, Multimedia und Medienmarkt allgemein interessiert!

Liebe Grüße
Florian

Hi Florian,

prinzipiell rate ich immer agbs detailiert vom anwalt entwerfen zu lassen (schon wegen dessen haftung wenn was nicht gesetzeskonform ist),

ansonsten wäre wohl noch die frage zu klären, für was und wen sollen die agb sein,

also z.b. hast du einen dienstleistungsvertrag, kaufvertrag, werkvertrag, hast du mehr privatkunden oder geschäftskunden, oder soll das ganze auch noch als EinkaufsAGBs gelten

im groben und ganzen, sind für alle unterschiedliche inhalte und regelungen wichtig,

um dir aber hier irgendwie schnell zu helfen, guck mal bei deinen diversen mitbewerbern oder ähnlich gearteten Unternehmen wie die das ganze formuliert haben, dann setz dich mal ein paar stunden/ tage/ wochen hin und überarbeitet die ganzen dinge auf dein unternehmen

und dann lass das ganze vielleicht doch nochmal von nem anwalt überprüfen

prinzipiell hab ich die erfahrung gemacht, dass agb ein viel zu hoher stellenwert eingeräumt wird, sie sind jedoch nur „allgmein“ und eh nachrangig von auftragsbezogenen individualabreden- wie es sie meist gibt

also um dir hier detailieter helfen zu können, müssen wir schon wissen was du alles machen willst und was du mit agbs abdecken willst

uwe

Moin Uwe!

ansonsten wäre wohl noch die frage zu klären, für was und wen
sollen die agb sein,

Deinstleister! Tonstudio & Multimedia (steht ja schon oben im Posting)!

um dir aber hier irgendwie schnell zu helfen, guck mal bei
deinen diversen mitbewerbern oder ähnlich gearteten
Unternehmen wie die das ganze formuliert haben, dann setz dich
mal ein paar stunden/ tage/ wochen hin und überarbeitet die
ganzen dinge auf dein unternehmen

Habe ich schon, bzw dabei bin ich ja :wink:

und dann lass das ganze vielleicht doch nochmal von nem anwalt
überprüfen

Hatte ich vor! Mein Onkel ist Anwalt …

also um dir hier detailieter helfen zu können, müssen wir
schon wissen was du alles machen willst und was du mit agbs
abdecken willst

Verkauf ? Später mal! Ansonsten bin ich „nur“ Dienstleister!

LG
Florian

Dienstleister
hi Florian,

ich möcht auch nen onkel haben der ra ist :wink:,

also aber für die anderen auch mit:

Dienstleister ist nicht gleich dienstleister, so ist es sowohl möglich dienstverträge nach § 611 ff BGB als auch § 631 ff BGB einzuteilen,

nur das eine ist ein „richtiger“ dienstvertrag, das andere ein werkvertrag,

vielleicht mal als beispiel (ich hoffe ich treff es): also du machst ein tonstudio

jetzt hast eien reinen dienstverttrag wenn du anbietest die beratung bei der richtigen mischung und lautstärke (z.b.)

wenn du aber anbietest das du für jemanden das ganze aufnimmst und das richtig mischt und aufbereitest hast du einen dienstvertrag als werkvertrag (§631 BGB wesen des Dienstvertrages …herstellung des versprochenen werkes …)

vielleicht denk jetzt der eine oder andere was das wohl für unterschiede sind, ja die sind schon gewaltig,

beim § 611 musst du „nur“ deine dienste bereitstellen, auf den erfolg der ganzen sache kommt es nicht an, du musst „einfach“ arbeiten

bei § 631 BGB musst du das werk mangelfrei abliefern, dein gegenüber muss das werk als erfüllt ansehen,

wenn du also hier wahrlich nicht klare regelungen triffst, wirst du wohl bei „hartleibigen“ auftraggebern nie fertig werden (ich hab das durch, ich war mal gaaaaaanz tief in der baubranche drin), da hilft dann nur wenn du clevere abrechnungsmodalitäten vereinbarst :wink:

bezüglich der kunden war das auch nicht nur so dahingesagt: wenn du nur „privatkunden“ hast dann sind an die agb wesentlich härtere bedingungen geknüpft als bei Vollkaufleuten, da kannst du die eine oder andere abg bedingung mal einseitig etwas mehr zu deinen gunsten ausformulieren

wobei ich dir aber hier wieder sagen tue, mach das meiste (wichtigste) über individualabreden aus, jeder kunde ist anders, und bei einem tonstudio sollte sich der kundenverkehr nicht in massenabfertigung (wie z.b. siemens) ausarten,

hm, hoffe dir mit deiner „leicht“ dahingesprochenen :wink: Äußerung, dass du ja nur um einen Dienstleister bist, ein bisschen weitergeholfen habe

und wie gesagt, dass waren nur die die allerwichtigsten gründe, aber du hast ja nen onkel :wink:

uwe

Hey!

Also AGBs würde ich nur von einem Anwalt machen lassen, wenn du viel Kohle übrig hast. Zudem die Anwälte auch nur auf fertig formulierte Satzbausteine aus ihren schlauen Büchern zurückgreifen und diese dann anpassen!!

Würde lieber bei redmark.de prüfen und mit eine passende selber zusammen stellen. Evtl. die AGBs der Mitbewerber als Vorlage heranziehen und das Ergebnis von einem Anwalt nur kontrollieren (!) lassen. Ist deutlich billiger.

Gruß
Falke

PS: Fehlerfreie AGBs zu erstellen ist fast nicht möglich. Fehler in fremden zu finden dagegen sehr leicht!

hi @all,

ich hab zwar schon (fast) alles gesagt, aber ich kann das so nicht stehen lassen

Also AGBs würde ich nur von einem Anwalt machen lassen, wenn
du viel Kohle übrig hast. Zudem die Anwälte auch nur auf
fertig formulierte Satzbausteine aus ihren schlauen Büchern
zurückgreifen und diese dann anpassen!!

das mag zwar sein, aber die haben ein paar jahre studiert und berufserfahrung aus den fällen die die bearbeiten, das die „paar“ sätze die die dann selbst reinschreiben „gold“ wert sind,

außerdem ist die logic mit dem kein geld, dann selbst was basteln nicht so ganz nachvollziehbar, ist wie mit ner versicherung, wenn du dir ein auto kauftst das irgendwo einen wert in der nähe deines jahresgehaltes hat, dann wirst du wohl das nach möglichkeit gegen alle möglichen und unmöglichen schäden und verluste VERSICHERN,

wenn das auto aber nur ein paar % deines monatsgehaltes o.ä. ausmacht, dann brauchst du wohl keine vers., weil die kannst du dir dann wahrlich „sparen“

PS: Fehlerfreie AGBs zu erstellen ist fast nicht möglich.
Fehler in fremden zu finden dagegen sehr leicht!

deshalb auch mein rat, lieber individualabreden, außerdem ist dann noch das problem, du hast jetzt wochen und monate mit agberstellung/ -anpassung und RAs verbracht um deine auf den neusten stand zu bringen und dann sagt dir der richter (im streitfall), dass die gar nicht vertragsbestandteil geworden sind (das hatten wir vor einiger zeit schon mal angesprochen)

also nochmal zusammenfassend:

agbs sind wichtig, aber nicht das wichtigste

grüße uwe

Stimme dir zu, dass man so nicht alles stehen lassen kann:

Die erstellung von AGBs gehört nicht zu den Schwerpunkten im Studium, ganz zu Schweigen zu den Tätigkeitsprofil der meisten Anwälte. Aus diesen Gründen müssen die meisten Anwälten auf ihr blankes Studiumwissen vor zig Jahren zurückgreifen und letztendlich bleibt ihnen selber nichts anderes übrig, als Fremd-AGBs oder Buchvorlagen heranzuziehen.

Das sie dies nicht zugeben, ist natürlich klar. Damit würden sie ja einen weiteren Kunden verlieren. Nur wieviel RA erstellen täglich AGBs - niemand.

Deinen Vergleich mit dem Auto kapier ich nicht ganz. Ein neues Auto ist vielleicht Vollkasko versichert, und?? Spätestens nach ein paar Jahren verzichtet man auf diesen Luxus. Und wenn ich eine Garage habe, wird meine Versicherung auch billiger. Eben so, als wenn ich meine AGBs selber zusammen stelle und sie zur Kontrolle einem Anwalt vorlege: Kostenreduzierung heisst hier das Zauberwort.

Gruß
Falke

Anwälte, Versicherung, Kostenreduzierung
hi Falke,

nun ja will ich doch noch mal drauf antworten, nicht das du das falsch verstanden hast bzw. ich mich nicht richtig ausgedrückt habe,

also du kannst davon ausgehen, dass ich zumind. in den wichtigsten punkten konkludent deiner meinung bin - auch wenn ichs nicht deutlich/ klar genug formuliert haben sollte :wink:,

worauf ich hinauswill ist das, wenn shcon anwälte deiner meinung nach keine agbs können, wie sollen das wohl existensgründer?,
und bei anwälten ist das so, die müssen nach brago abrechen, also nehmen die für die erstellung oder lediglich zur kontrolle der selbst erstellten agbs einen „streitwert“ an, je nach firma etc. wie die das machen musst du die dann selbst fragen, aber der wert wird doch bei bloser kontrolle nicht geringer … gebühr bleibt gebühr,
und dann ist doch wohl nicht zu unterschätzen das die auch für ihre arbeit haften, will sagen wenn die ne aufgabenstellung bekommen z.b. mach mal ne agb die mich vor dem und dem absichert/ schützt … dann sind die auch dafürt verantwortlich das das auch so ist,
wenn die allerdings die agbs „nur“ kontrollieren sollen, dann kontrollieren die z.b. nach konformität mit ABG Gesetz und was weis ich- fetich rechnung - haftung gegen dem und dem? na ja …

ansonsten verweise ich auf mein vorgesagtes

uwe

p.s. …und wenn du dein garagen, alleinfahr, stehtspflegend tarif bei der versicherung in anspruch nehmen musst, z.b. wegen hageltotalschaden draußenstehenlassen deiner freundin und die sollen zahlen, na ja… (vergleiche hinken immer, aber ich wollt ja ursprünglich was anderes metavern)

„:und bei anwälten ist das so, die müssen nach brago abrechen,“

–> Habe leider im Bereich „Wirtschaftsrecht“ noch keinen gefunden, der dies macht. Abrechnung nach Brago ist nämlich leider keine Pflicht, die meisten Fachanwälte für Wirtschaftsrecht nehmen Stundensätze - und die sind recht happig! (200 Euro +) :wink:

„dann sind die auch dafür verantwortlich“

–> Stimme dir zu!

Gruß
Falke