AGB übernehmen oder umformulieren

Hallo zusammen,

Bei uns ist eine heiße Diskussion über AGBs auf einer Webseite entbrannt. Wir haben auf mehreren kommerziell betriebenen Webseiten mit dem gleichen Themengebiet praktisch die selben AGBs, nur etwas umgeschrieben bzw. umformuliert wiedergefunden. Nun ist die Frage, ob man sowas nicht als Urheberrechtverletzung ansehen könnte oder ob AGBs garnicht rechtlich geschützt sind und man sie umschreiben kann wie man lustig ist.

Eure Meinungen bitte,

Viele Grüße

Hallo,

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie können im Rahmen der Vertragsgestaltungsfreiheit für mehrere Verträge einer Partei mit mehreren anderen Partei wortgleich sein. Sie können auch von weiteren Parteien wortgetreu übernommen werden. Ohne Urheberrechtsverletzung. Ähnlich z.B. wie vorgedruckte Mietverträge, VOB-Bauverträge. Sie dürfen von jedermann verwendet werden.

… und man sie umschreiben kann wie man
lustig ist.

Nicht ganz, z.B.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__307.html
Dieser Paragraph gilt grundsätzlich und dient dem Schutz des Vertragspartners.

Gruß
Der Franke