AGB-Vertragsstrafen

Seid gegrüßt!

Viele Firmen, ich vermute, vor allem Internetfirmen, haben in Ihren AGBs sogenannte „Vertragsstrafen“ integriert, O-Ton „…verstößt der Kunde gegen eine der genannten Bedingungen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 892.372.378 EUR verpflichtet“.

Jetzt mal abgesehen von der absichtlich überhöhten Zahl - sind Vertragsstrafen allgemein eine rechtlich gültige Angelegenheit?

Viele Grüße,

Mohamed.

Hi Mohamed,

damit Du doch noch eine Antwort bekommst, bevor der Artikel verschwunden ist:

Jetzt mal abgesehen von der absichtlich überhöhten Zahl - sind
Vertragsstrafen allgemein eine rechtlich gültige Angelegenheit?

In § 309 Nr. 6 BGB heißt es dazu:
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
6. (Vertragsstrafe)
eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird;

Das gilt für Verbraucherverträge.

Unter Unternehmern, Kaufleuten sowieso, sind Vertragsstrafen üblich und meist gültig.

Viele Firmen, ich vermute, vor allem Internetfirmen, haben in
Ihren AGBs sogenannte „Vertragsstrafen“ integriert, O-Ton
„…verstößt der Kunde gegen eine der genannten Bedingungen,
ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 892.372.378 EUR
verpflichtet“.

Davon, muss ich gestehen, habe ich noch nichts mitbekommen.

Gruß Oskar

Hi Mohamed,

damit Du doch noch eine Antwort bekommst, bevor der Artikel
verschwunden ist

Danke schön, kaalstraat, sehr nett von Dir :smile: . Und auch nützlich, die Infos!

Grüße,

Mohamed.