AGB vs. Gesetz

Hallo!

Kann via AGB einfach von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden, wenn es sich beim Käufer um eine Privatperson handelt? In immer mehr Shops finde ich individuelle Regelungen bzgl. der Kostenübernahme bei Widerruf oder dem Gefahrenübergang, wie folgende z.B.:

„[…]Ab einem Warenwert von EUR 75,00 übernehmen wir die Rücksendekosten. […]“

Oder auch immer häufiger zu lesen:

„[…]Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.“[…]"

Meines Erachtens nicht. Oder?

Gruß
Falke

Kann via AGB einfach von den gesetzlichen Regelungen
abgewichen werden, wenn es sich beim Käufer um eine
Privatperson handelt?

Wenn man nicht von den gesetzlichen Regeln abweichen würde, bräuchte man ja keine AGB. Das, was eh schon im Gesetz steht, muss man nicht noch mal in die AGB und somit in den Vertrag aufnehmen. Das ist jedenfalls der Grundsatz.

Und hier findet sich eine von diversen Ausnahmen:

„[…]Ab einem Warenwert von EUR 75,00 übernehmen wir die
Rücksendekosten. […]“

Das geht nicht.

„[…]Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das
Transportunternehmen auf den Kunden über.“[…]"

Das ist eine doppelt absurde Regelung. Erstens ist sie sowieso der gesetzliche Grundsatz. Zweitens gilt sie beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer verkauft an Verbraucher) gerade nicht. Wie du schon richtig vermutet hast, kann auch von dieser Regel nicht abgewichen werden.

Levay