Hi,
folgender theoretischer Fall:
In der Signatur der Emails aller Mitabeiter der Firma A, ein Dienstleister im B2B Bereich, ist der Passus „Es gelten unsere AGB“ enthalten. Das signalisiert dass diese Firma welche hat und wer diese lesen möchte, der kann sich melden und diese als PDF bekommen. So der Gedanke.
Muss Firma A nun explizit in der Signatur drauf hinweisen dass „die AGB auf Wunsch übersandt werden“ oder ist das eigentlich klar? Eine Pflicht die AGB auf der Website zu veröffentlichen besteht ja eh nicht, denn es besteht ja noch nicht mal eine Pflicht überhaupt AGB zu haben - korrekt?
Und gelten diese AGB auch wenn Firma B mit Firma A einen Vertrag abschliesst, aber die AGB nie angefordert hat jedoch in den Mails (s.o.) und in dem Angebot auf basis dessen der Vetrag geschlossen wurde steht dass die AGB gelten?
Danke&Gruss
K