AGB zum Zahlungseingang

Hallo lieber WWWler,

hier meine Frage:

Wenn eine Firma in ihren AGB’s schreibt: „Ist der Rechnungsbetrag nicht 5 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen, sind Sie ohne Mahnung in Verzug.“

Sind dann die 5 Tage als Werktage oder Wochentage zu verstehen?

Vielen Dank schon mal
LG
Jacksy

Hallo!

Wenn eine Firma in ihren AGB’s

Uuuuaaargh! Allgemeine Geschäftsbedingungen’s…

schreibt: „Ist der
Rechnungsbetrag nicht 5 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen,
sind Sie ohne Mahnung in Verzug.“

Sind dann die 5 Tage als Werktage oder Wochentage zu
verstehen?

Fünf Tage sind fünf Tage. Wenn Werktage gemeint wären, stände da „Werktage“, also muss man davobn ausgehen, dass fünf Tage gemeint sind. Wenn dreißig Tage angegeben sind, rechnet man auch die Sonn- und Feiertage nicht drauf.

In der Praxis dürfte die Fragestellung kaum relevant sein, weil ich doch sehr starke Zweifel an der Wirksamkeit solcher AGB hege.

Vielen Dank schon mal
LG
Jacksy

Danke für die schnelle Antwort.
Das es Wochentage sind habe ich schon befürchtet. Blöd wenn dann auch noch Feiertage dabei sind.

Wie begründen sich Deine Zweifel an der Wirksamkeit? Ich bin leider absoluter Laie in solchen Rechtsfragen.

hallo,

Wie begründen sich Deine Zweifel an der Wirksamkeit?

Ich würde den so begründen: 1. sind fünf Tage Zahlungsziel absolut nicht üblich und ziemlich knapp. 2. ist man erst dann in Verzug, wenn man das Zahlungsziel auch kann. „nach Rechnungsdatum“ beweist aber nicht den Zugang beim Empfänger.

lg
Richard

Hallo,

Fünf Tage sind fünf Tage. Wenn Werktage gemeint wären, stände
da „Werktage“, also muss man davon ausgehen, dass fünf Tage
gemeint sind. Wenn dreißig Tage angegeben sind, rechnet man
auch die Sonn- und Feiertage nicht drauf.

Stünde dann nicht Arbeitstage?

Franz