Nehmen wir an, man gründet eine Ich-AG (Online-Shop), die Frage ist : müssen die AGBs, die ja in Online-Shop zu lesen sind, auch an der Rückseite der Lieferscheine gedruckt werden? Oder ist das nur bei Großen Unternehmen?
Gruss
Nadja
Nehmen wir an, man gründet eine Ich-AG (Online-Shop), die Frage ist : müssen die AGBs, die ja in Online-Shop zu lesen sind, auch an der Rückseite der Lieferscheine gedruckt werden? Oder ist das nur bei Großen Unternehmen?
Gruss
Nadja
Hi,
es reicht, wenn du sie auf deiner Online-Seite anbietest. Der Kunden muss schließlich vom Kunden VOR dem Kaufabschluss die Möglichkeit gehabt haben, die AGB einzusehen und nicht danach. Sonst werden sie nicht Bestandteil des Vertrags.
Bei Großunternehmen ist dies sicherlich das Standardbriefpapier, welches auch für Angebote und Anfragen verwendet wird (also nicht gleich direkt zum Abschluss, sondern auch für Vorverhandlungen). Hier hat dann der Geschäftspartner die Gelegenheit, vor den Verhandlungen/Vertragsabschluss diese auf der Rückseite nachzulesen.
Gruß
Falke
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Nehmen wir an, man gründet eine Ich-AG (Online-Shop), die
Frage ist : müssen die AGBs, die ja in Online-Shop zu lesen
sind, auch an der Rückseite der Lieferscheine gedruckt werden?
Oder ist das nur bei Großen Unternehmen?
es reicht, wenn du sie auf deiner Online-Seite anbietest. Der
Kunden muss schließlich vom Kunden VOR dem Kaufabschluss die
Möglichkeit gehabt haben, die AGB einzusehen und nicht danach.
Sonst werden sie nicht Bestandteil des Vertrags.
Dazu sei mal gesagt, dass es rechtlich immer noch EXTREM umstritten ist, was online AGBs überhaupt nutzen, bzw. wie Rechtskräftig sie sind.
Bei Großunternehmen ist dies sicherlich das
Es gelten für alle Unternehmungen die gleichen Gesetze (ausgenommen Monopolisten und besondere Wirtschaftsformen.)!
Sauberer als sich darauf zu verlassen, dass die AGBs bestandteil des Kaufes werden, ist es von vornherein sauber zu arbeiten! Denn es gelten inbesondere bei ICH-AGlern immer noch die Verbraucherschutzgesetze und wenn KEINE AGBs vorliegen, dann gilt in jedem Fall die dazu gesetzliche Regelung.
Wenn in den AGBs Dinge spezifiziert für das Unternehmen steht, sind diese im Normalfall sowieso nichtig.
Gerichtsstand und ähnliches sind auch Dinge die man nicht beeinflussen kann.
Folglich benötigt man im Grunde nie AGBs es sei denn, man macht wirklich rechtmässig irgendwelche Sondertouren. Wenn Du eine Ware anbietest und diese dann ordnungsgemäss versendest und bezahlt bekommst gibt es doch sowieso keine Probleme?
Um Ding wie Garantie wirst Du auch nicht herumkommen.
Also … letztlich ganz einfach … fair play beim Vertrieb = man kommt ohne AGBs und Anwälte aus.
Ich persönlich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass die online angebotenen AGBs die auch noch beliebig modifizierbar sind (in Sekunden) tatsächlicher Bestandteil einer etwaigen Rechtsstreitigkeit ist.
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
ps: ich bin kein Anwalt, die o.g. Rechtsinformation entspricht meiner Lebens-/Berufserfahrung und sollte im Zweifel über entsprechende Stellen fachlich geprüft werden! Ich übernehme von daher KEINE Verantwortung aus Schäden die aus dieser Aussage entstehen!