AGBs auf der Preisliste Weingut vorgeschrieben?

Hallo,

ich habe die Suche bemüht und leider nichts gefunden ich hoffe das ich nichts übersehen habe. Hier meine Frage.

X möchte eine Preisliste für ein Weingut erstellen ca. 90 Artikel. Aus Platzmangel möchte X gerne die AGBs nicht auf der Preisliste abdrucken. Ist das möglich? Oder langt evtl. nur ein Teil(Auszug) aus den AGBs? Oder vielleicht ein Verweis auf eine I-Net Seite auf der die AGBs stehen? Die Preisliste wird mit der Post an die Kunden verschickt und steht nicht im I-Net.

Vielen Dank schonmal für Eure Infos.

gruß
Weingut

X möchte eine Preisliste für ein Weingut erstellen ca. 90
Artikel. Aus Platzmangel möchte X gerne die AGBs nicht auf der
Preisliste abdrucken. Ist das möglich? Oder langt evtl. nur
ein Teil(Auszug) aus den AGBs? Oder vielleicht ein Verweis auf
eine I-Net Seite auf der die AGBs stehen? Die Preisliste wird
mit der Post an die Kunden verschickt und steht nicht im
I-Net.

wie soll der vertragsschluss erfolgen ?
durch bestellung des kunden im internet oder per post ?

http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Der Bestellvorgang der Kunden kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.
Über E-Mail, Post, Fax oder Telefon. Dies steht dem Kunden frei.

Gruß
Weingut

Der Bestellvorgang der Kunden kann auf verschiedenen Wegen
erfolgen.
Über E-Mail, Post, Fax oder Telefon. Dies steht dem Kunden
frei.

wichtig ist, dass auf die agb bei vertragsschluss hingewiesen wird, § 305 II bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

eine nachträgliche aushändigung reicht daher nicht.

der kunde muss die möglichkeit der kenntnisnahme haben:
z.b. bestellung per post: es sollte auf dem bestellformular die agb abgedruckt sein und kein verweis auf eine internetseite, da dies im zweifel für den kunden unzumutbar ist, dort vorher nachzusehen.

besonderheiten bestehen bei der internet-bestellung:
abgesehen davon, dass bzgl. des widerrufsrechts (§§ 312b,c, 355 bgb) recht hohe anforderungen an die belehrung bestehen (z.b. kunde muss möglichkeit der dauerhaften speicherung der agb haben), muss der hinweis auf die agb auf der homepage auch bei flüchtigem lesen erkennbar sein (link und möglichkeit des ausdruckens genügen aber).

das waren nur einige anmerkungen zu den agb, damit sie überhaupt vertragsinhalt werden. ob die agb selbst wirksam sind, kann ich nicht sagen.

da es sehr viele unliebsame probleme gibt/geben kann, empfehle ich einen anwalt für vertragsgestaltung/vertragsrecht. das geld ist sinnvoll investiert…

im übrigen würde ich nicht empfehlen, dass die bestellung auch per email möglich ist (beweisrechtliche probleme bzgl. vertragsschluss und vor allem muss der verwender der agb darlegen und ggf. beweisen, dass AGB vertragsinhalt wurden)
auch der vertragsschluss per telefon ist problematisch, wenn man auf agb besteht (aber: individualvertraglich kann auf § 305 II Nr.2 bgb verzichtet werden -> problem darlegung und beweislast)

danke, das hilft schon mal weiter