AGBs / Existenzgründung / PC-Service

Hallo,

angenommen man macht sich selbständig mit einem PC-Service (PC-Reparaturen usw).
Wie haben da die AGBs auszusehen?
Gibt es da irgendwelche Muster-AGBs, die man übernehmen kann?
Was muss auf jeden Fall drinstehen?
Muss man die AGBs vor Reparatur eines PCs dem Kunden mitteilen?
Wo müssen die AGBs dann stehen? Auf der Rechnung?

Danke für die Infos

Hallo Wolfgang,

zum einen AGBs sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber eine sinnvolle Ergänzung zum normalen Gesetz sein.

Lass dir die AGB von einem Anwalt ausarbeiten. Die kosten dann zwar was, sind aber auf deine Situation zugeschnitten.

Muss man die AGBs vor Reparatur eines PCs dem Kunden
mitteilen?

Der Kunde muss unbedingt VOR Abschluss der Geschäftes die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben -> sprich minimum deutlicher sichtbarer Hinweis auf die AGB, besser noch Aushändigung der selbigen.

Wo müssen die AGBs dann stehen? Auf der Rechnung?

Da ist es zu spät. Sie haben keine Gültigkeit, wenn sie dem Kunden nicht vor Abschluss zugänglich waren.

Gruß Ivo

Hallo Wolfgang,

ich kann nur ganz dringend davon abraten fremde AGBs ungeprüft zu übernehmen oder so genannte Standard-AGBs von diversen Formular- und Mustertextseiten, … zu verwenden. Denke immer daran, dass diese AGB sie Grundlage deines Geschäfts sind. Jeder Fehler kann bares Geld kosten.

Hatte gerade letzte Woche mal wieder einen ähnlichen Fall auf dem Tisch, bei dem ich mir dann eine boshafte Bemerkung gegenüber dem Mandanten nicht verkneifen konnte. Der hatte sich Arbeitsverträge „besorgt“, die sich seine Quelle auch schon „besorgt“ hatte, … War natürlich alles umsonst und hatte natürlich gegenüber der Erstellung vom Fachmann „richtig Geld gespart“.

Jetzt gab es nur dummerweise den Fall, dass gleich zwei der neuen Mitarbeiter des frisch gegründeten Unternehmens nicht zu Arbeitsbeginn erschienen, und ich jetzt mal eben den vertraglich vorgesehenen Schadenersatz hierfür einklagen sollte. Wie dumm nur, dass der Vertrag nicht jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung entsprach, die ganz klar vorschreibt, wie solche Vereinbarungen auszusehen haben. Ich musste daher dringend von einer Klage abraten. Schaden EUR 5.000,–, von denen bei ordentlichen Verträgen EUR 2.500,-- problemlos durchsetzbar gewesen wären. Und nein, soviel hätte die Erstellung ordentlicher Vertragsmuster (für die man als Fachmann auch haften muss und deshalb pflichtversichert ist), nicht gekostet.

Gruß vom Wiz

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