also…
ich will mir für meinen „kleinen“ PA (soundanlage+lichtanlage) vermietung AGBs erstellen. das problem ist das ich erst 16 bin, bedeutet ich kann zwar ein kleingewerbe anmelden ABER hab ned alle rechte so wie ich das sehe. was kann ich allgemein ich die AGBs reinschreiben? brauch ich überhaupt welche?
mein problem is folgenden: wenn ich losziehe dann meist mit meinen vollen eqip, und das is mehr als 6 000 euro wert. das einzige was ich will ist das wenn sie durch fremdeinwirken zerstört oder beschädigt wird, das entwerder der veranstalter oder der verursacher zahlen muss. also das ich in dieser hinsicht abgesichert bin. desweiteren will ich das hausrecht haben, oder zählt da auch in diesem fall was im BGB steht? man darf ja sein eigentum schützen, zur not auch mit gewalt. zählt das auch wenn der zeug vermietet ist und ich die technik mach?
viel frage über frage, aber ich weiß auf euch ist verlass!!!
danke im forraus
mfg flo