Hallo,
ich arbeite als PR-Beraterin in einem Netzwerk, u.a. auch mit Designern und Programmierern. Die Designer haben teilweise AGBs, die sie vom Verband der deutschen Designer, AGD - www.agd.de - gestellt bekommen haben.
Wenn ich einem Kunden PR sowie Design anbiete, darf ich eigentlich nicht auf die Design AGBs zurückgreifen, da man sie nur nutzen darf, wenn man AGB-Mitglied ist. Da ich kein Designer bin, ist dies für mich nicht möglich.
Wie kann ich mich also gut absichern, wenn ich Designleistungen anbiete?
Gilt es, wenn ich den Kontakt des Designers angebe und dann seine AGBs angebe/mitschicke? Allerdings bleibe ich Rechnungssteller, der Designer stellt seine Rechnung an mich.
Oder darf man einfach die AGBs übernehmen - mit kleinen Änderungen?
Wenn es geht, möchte ich mir natürlich den Gang zum Anwalt für eigene AGBs sparen…
Bist Du sicher, dass die AGD nur Designer aufnimmt? Ich würde da mal
nachfragen…
Gilt es, wenn ich den Kontakt des Designers angebe und dann
seine AGBs angebe/mitschicke? Allerdings bleibe ich
Rechnungssteller, der Designer stellt seine Rechnung an mich.
Hört sich eher nach Maklertätigkeit an…
Wenn es geht, möchte ich mir natürlich den Gang zum Anwalt für
eigene AGBs sparen…
Ohne Kommentar…
Im Zweifel gibt es aber Fachbücher, aus denen man AGBs selbst
zusammenstellen kann. Entsprechend ohne Gewähr, aber günstig…
Hallo,
niemand ist gezwungen, AGB zu haben. Dort schreibt man nämlich nur das rein, was nicht schon gesetzlich geregelt ist oder ander geregelt sein soll, als das Gesetz normalerweise vorsieht. Wenn Du nicht das gleiche machst wie ien Designer, nutzen Dir deren AGB auch nicht viel. Du solltest Dich wirklich von einem Anwalt beraten lassen. Nur der kan Dir sagen, was genau auf Dich zutrifft, was genau in Deinem Fall sinnvollerweise in Deinen AGB stehen sollte.
AGB nur um der AGB willen sind Unsinn.
Gruß
loderunner (ianal)