AGBs Online-Shop

Hallo Experten,

Person A möchte sich selbstständig machen und hat dazu ein Existenzgründerseminar besucht. Während dieses Seminars wurde Person A geraten, zwecks Erstellung der AGBs für ihren Onlineshop einen Rechsanwalt aufzusuchen und keinesfalls irgendwelche AGBs von anderen Webshops oder eBay-Händlern zu kopieren, da der Laie oftmals nicht richtig versteht, was da drin steht und eine auf den ersten Blick wohlklingende Formulierung auch mal gerne nach hinten losgehen kann.
Nun möchte Person A also einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der AGBs beauftragen.
Sollte Person A dazu einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen, oder kann auch ein Kontakt mit einem Anwalt per Email stattfinden (eventuell auch zu einem RA in einem anderen Bundesland) ?
Wieviel kostet die Erstellung von AGBs durch einen Rechtsanwalt in etwa?
Für sachdienliche Hinweise ist eine Belohnung von einem Sternchen ausgesetzt :wink:

Gruß
Sticky

Person A wird sich normalerweise mit dem RA persönlich in Verbindung setzen müssen um dem Anwalt genauestens zu erklären worum es geht und was zu beachten ist. Mir ist desweiteren nicht bekannt dass es eine feste Vorschrift für RA Vergütungen gibt was die Formulierung von AGBs betrifft. Es ist von einem üblichen SAtz auszugehen der je nach Anwalt und Bundesland variieren kann und bei etwa 50 € / halbe Stunde liegt.

MfG
Kraft

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Warum nicht das BGB?
Für was beötigst du den AGB?
Du kannst dich als Kauffrau gegenüber eine Privatperson ja nur verschlchtern durch AGB`s

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off topic

Du kannst dich als Kauf frau gegenüber eine Privatperson ja nur
verschlchtern durch AGB`s

Danke für die Geschlechtsumwandlung *grmpf*

Hallo,

Du kannst dich als Kauffrau gegenüber eine Privatperson ja nur
verschlchtern durch AGB`s

Könntest Du das mal näher erläutern?

Gruß
Kaj

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Hallo Kaj,

ich bin kein Rechtsexperte. Als nimm das hier geschribene nicht als Gott gegeben hin.

Als Privatperson gilt für dich das BGB.
Händler schreiben gerne AGB, zwischen Händler und Händler gilt das HGB als erweiterung des BGB.
Als Privatperson ist ein Passus in einer AGB nichtig wenn er dich schlechter als das BGB stellt.
Sogar die ganze ABG ist ungültig wenn ein Punkt dich als privatperson schlechter als das BGB stellt. (Gab es bei Kaufhof ein Urteil)
Gibt dir ein Händler Rechte die besser für dich sind als das BGB hast du als Privatperson ja keinen Nachteil und er muss sie dir gegenüber einhalten. (3 Jahre Garantie, volles Rückgaberecht, Versand innerhalb 1 Tag etc. etc.)

In eine AGB einer Privaterson die einen Ebay Powershop hat könnte jedoch folgendes stehen.

Verkäufer ist eine Privatperson
Keine Garantie oder Gewärleistung länger als dem BGB entsprechend. Gebrauchte Teile oder Geöfnete Medien haben grundsätzlich kein Rückgaberecht wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Versand nur gegen umgehende Vorauskasse.

Das habe ich als Meister und in BEtriebswirtschaft über AGB gelernt.

Hoffe ist dir hilfreich. Bedenke, kann jedoch auch totaler Bockmist sein was ich hier geschriben habe.

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ich bin kein Rechtsexperte. Als nimm das hier geschribene
nicht als Gott gegeben hin.
Als Privatperson gilt für dich das BGB.
Händler schreiben gerne AGB, zwischen Händler und Händler gilt
das HGB als erweiterung des BGB.
Als Privatperson ist ein Passus in einer AGB nichtig wenn er
dich schlechter als das BGB stellt.
Sogar die ganze ABG ist ungültig wenn ein Punkt dich als
privatperson schlechter als das BGB stellt. (Gab es bei
Kaufhof ein Urteil)

Auch als nicht Retchsexperte kann ich mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass das so pauschal nur falsch sein kann.
Allein schon aus der Überlegung, dass wenn AGBs so schlecht für die Verkäufer wären, dann würde keinen teuere Rechtsanwälte für die Ausfertigung von AGBs bezahlen.

Es ist bei Verträgen oft so, dass Verbraucher schlechter gestellt werden, als vom BGB vorgesehen, beispielweise bei Mietverträgen. Ungültig ist das i.d.R. nur, wenn dort für den Verbraucher „überraschende“ Regelungen getroffen werden, also solche mit denen der Verbraucher nicht rechnen musste. Heisst aber nicht, dass jede Regelung die nicht im BGB steht überraschend wäre.

Vielleicht gibt ja nochmal ein juristisch bewanderter User sein Votum ab.

Grüße
Kaj

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Hallo,

ich bin kein Rechtsexperte. Als nimm das hier geschribene
nicht als Gott gegeben hin.

Gleichfalls: ianal.

Als Privatperson gilt für dich das BGB.

Als Händler auch.

Als Privatperson ist ein Passus in einer AGB nichtig wenn er
dich schlechter als das BGB stellt.

Falsch. Im BGB sind diverse Dinge vorgesehen, die man abändern darf. Genau dazu braucht man die AGB. Beispiele sind eingeschränkte Mängelhaftung bei Gebrauchten Artikeln oder Versandkosten bei Artikeln unter 40€.

Sogar die ganze ABG ist ungültig wenn ein Punkt dich als
privatperson schlechter als das BGB stellt. (Gab es bei
Kaufhof ein Urteil)

Völliger Unsinn. Dazu baut man sinnvollerweise eine salvatorische Klausel ein. Die besagt, dass nicht alles ungültig wird, wenn ein einzelner Punkt ungültig ist.

In eine AGB einer Privaterson die einen Ebay Powershop hat
könnte jedoch folgendes stehen.

Verkäufer ist eine Privatperson
Keine Garantie oder Gewärleistung länger als dem BGB
entsprechend. Gebrauchte Teile oder Geöfnete Medien haben
grundsätzlich kein Rückgaberecht wenn dies nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist.
Versand nur gegen umgehende Vorauskasse.

Klar kann man das da reinschreiben. Unsinn bleibt es trotzdem. Z.B. gibt es ohnehin kein Rückgaberecht oder durch das BGB vorgeschriebene Garantie. Wenn das BGB irgendwas vorschreibt, muss man das nicht nochmal in die AGB aufnehmen. Und umgekehrt muss man nichts ausschließen, was gar nicht vorgeschrieben ist.

Das habe ich als Meister und in BEtriebswirtschaft über AGB
gelernt.

Naja.

Bedenke, kann jedoch auch totaler
Bockmist sein was ich hier geschriben habe.

Aha.

Gruß
loderunner

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