AGBs über 3 Ebenen

Hallo liebe Wissenden,

mal angenommen eine Full-Service-Werbeagentur fragt sich, wie sie Ihre AGBs am besten aufstellt. Natürlich wird hier ein Anwalt beauftragt dieses zu tun, man möchte im Vorfeld aber gerne die Eckpunkte abstecken.

Klassischerweise werden in einer solchen Agentur viele verschiedene Deinstleistungsaufträge mit weiteren Unternehmen geschlossen, z. B. mit Messebauern, mit Personalagenturen, mit Druckereien, mit Providern, mit Fotografen, die Liste lässt sich beliebig fortführen.
Jeder dieser „Lieferanten“ hat nun seine eigenen, meist sehr spezialisierten AGBs. Der Auftraggeber (die Agentur) ist rechtlich an diese AGBs gebunden. Soweit so gut. Kann die Agentur in Ihre AGBs jetzt reinschreiben, dass die Rechte/Verpflichtungen aus den Fremd-AGBs auch für den Endkunden gelten, da die Agentur hier im Prinzip als Vermittler auftritt?
Oder müsste die Agentur für jeden erdenklichen Dienstleistungsfall ausgearbeitete AGBs haben?
Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten die AGBs entsprechend intelligent anzulegen?

Ziel soll übrigens eine möglichst hohe Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten sein.

Vielen Dank für alle Hinweise
schreiraupe

Kann die
Agentur in Ihre AGBs jetzt reinschreiben, dass die
Rechte/Verpflichtungen aus den Fremd-AGBs auch für den
Endkunden gelten, da die Agentur hier im Prinzip als
Vermittler auftritt?

Ich denke, nicht. der Grund: dem Endkunden müssen die AGBs bei Vertragsschluss bekannt (gegeben) sein. Auch im Sinne der angesprochenen Tansparrenz sollte die Agentur eher die Verträge der eigentlichen Vertragspartnber samt AGBs vorlegen.

Hallo L.B.

die Idee find ich gut, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

danke
schreiraupe

Hallo,

das bloße „Durchreichen“ der AGB sehe ich als sehr problematisch an. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertrag letztendlich nur mit der Full-Service Agentur geschlossen wird. In diesem Fall mangelt es bereits an einem entsprechenden Vertragsverhältnis zwischen dem eigentlichen Auftraggeber und den jeweiligen „Zulieferern“.

Dem ließe sich nur begegnen, in dem der Auftraggebeer die Verträge mit den jeweiligen Lieferanten selbst schließt oder der Agentur Vollmacht zum Abschluss der notwendigen Verträge erteilt. Ob das ein gangbarer Weg ist, müssen Agentur und Kunden entscheiden.

Anderenfalls ist es für die Agentur sicherlich sinnvoll die eigenen AGB auf die AGB der Lieferanten abzustimmen. Die Abfassung solcher AGB ist sicherlich komplex und an Herausforderungen nicht arm, aus meiner Sicht aber nicht unmöglich.

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Hallo Bernhard,

dank für Deine Hinweise. Wahrscheinlich hast Du Recht.

gruß
schreiraupe