Hallo!
Inwieweit sind Allgemeine Geschäftsbedingungen eigentlich urheberrechtlich geschützt ? Beispiel: Firma A hat sich neu gegründet und braucht natürlich nun AGBs (ich weiß…die sind nicht zwingend vorgeschrieben). Dazu werden einfach die allgemein gehaltenen AGBs von Firma B abgeschrieben und entsprechend abgeändert (Firmennamen abgeändert etc). Inwieweit kann Firma B was dagegen machen ? Da AGBs ja in der Regel immer die selben Phrasen in leicht abgewandelter Form enthalten, dürfte das Prinzip der Schöpfungshöhe hier ja wohl nicht greifen. Oder doch ?
AGB werden vernünftigerweise von kundigen Personen gegen Entgelt erstellt. Aus dem Umstand, daß heute jeder Clown meint, AGB selbst erstellen zu können, zu schließen, daß diese frei kopierbares Freiwild sind, ist ein Irrtum.
Kurzum: Natürlich sind AGB urheberrechtlich geschützt.
Kurzum: Natürlich sind AGB urheberrechtlich geschützt.
Sicher? Nach UrhG? Liegt darin wirklich eine schützenswerte Höhe verborgen? Oder nicht doch eher nach UWG, durch welcher sich ein Mitbewerber einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschafft?
Sicher? Nach UrhG? Liegt darin wirklich eine schützenswerte
Höhe verborgen? Oder nicht doch eher nach UWG, durch welcher
sich ein Mitbewerber einen wettbewerbswidrigen Vorteil
verschafft?
Es ist tatsächlich so, dass Verträge urheberrechtlich geschützt sein können. Das hat allerdings mit der Frage, ob es sich um AGB handelt, gar nichts zu tun. Das wird nicht bei einem Kaufvertrag über ein Auto der Fall sein, aber Großkanzleien zB. arbeiten mit langjährig gefeilten und entwickelten Verrtägen zB. im Bereich Fonds oder Finanzierung, etc. Hier gab es schon eine Reihe von Prozessen wegen Urheberrechtsverletzungen, wenn andere Kanzleien diese Verträge einfach übernommen haben.
Es gibt schließlich keinen Grund, warum eine Buch mit einer geschriebenen Geschichte anders behandelt werden soll, als ein jahrelanlg entwickeltes umfassendes Vertragswerk.
Gruß
Dea