AGBs von Verkäufern

Hallo Leute!

Ich habe ein „kleines Problem“ mit einem Verkäufer. Die Sache sieht folgendermaßen aus:
Ich habe einen Artikel beim Verkäufer X ersteigert. Darauf schickte ich ihm eine mail, mit der Bitte mir seine Kontonummer mitzuteilen. So mache ich es immer. Dieser Verkäufer X „steht“ aber nicht auf solche mails. Stand in seiner Artikelbeschreibung auch dabei. Er verlangt dafür eine zusätzliche „Bearbeitungsgebühr“ von 30 Cent. Ich hielt die Sache für einen „schlechten Scherz“. Verkäufer X meint es aber Ernst. Er verlangt diese 30 Cent (für besagte mail) von mir, mit dem Hinweis auf seine AGBs. (Anmerkung: die stehen auf seiner „mich“-Seite)

Dieser Verkäufer X tritt bei e-bay als Privatperson auf. Er übernimmt keine Gewährleistungspflicht für die von ihm angebotenen Waren.

Daher meine Frage: Kann eine Privatperson sich (bei Privatverkäufen) auf irgendwelche AGBs berufen? Ist so etwas möglich?

Bereits seit geraumer Zeit bin ich bei e-bay aktiv, aber so etwas ist mir noch nie passiert. Die 30 Cent sind mir im Grunde egal. Möchte nur mal Eure Meinung zu diesem Sachverhalt hören.

Vielen Dank und sonnige Grüße

Susi Sonnenschein

Moien!

Die Sache ist lächerlich - egal ob von Privatem oder gewerblichem! Da er aber schon AGB`s sein eigen nennt kannst du davon asugehen, daß er gewerblich arbeitet. Die 30 Cent würde ich nie bezahlen, sondern ihm klar sagen, daß du nur den originalen Preis zahlst. Sollte er damit nicht einverstanden sein würde ich das Ganze vergessen und ihn bei Ebay melden!

Bernd

Auch Moin!

Da kann ich Bernd nur zustimmen. Oder kann ich jetzt auch 30 cent in Rechnung stellen, weil ich auf die Frage antworte? :o)

Schreib ihm, daß Du auf derlei Forderungen nicht eingehen wirst, da bei Ebay die Kontaktaufnahme per Mail allgemein üblich ist und er dafür nichts in Rechnung stellen kann.

Darüber hinaus würde ich ihn darauf hinweisen, dass er mit AGBs (allgemeine GESCHÄFTSbedingungen) wohl kaum als privater Verkäufer in Frage kommt und demzufolge auch die Gewährleistungspflichten eines gewerblichen Verkäufers hat. Da kann er den eBay-Standardtext noch so oft reinschreiben.

Gruß
Tomcat

Hallo Leute!

Erstmal Danke für Eure schnellen Antworten. Selbstverständlich habe ich dem Verkäufer X mitgeteilt, dass ich nicht zur Zahlung der 30 Cent bereit bin. Folgende Antwort habe ich darauf er-halten:

„Sie haben auf meine Auktion geboten, die Ware zu einem sehr geringen Preis bekommen und mit Angabe des Gebotes meine AGB anerkannt. Dieser Passus ist nicht zu meiner Bereicherung gedacht und ist mit im Auktionstext ersichtlich. Sie können auch gerne vom Vertrag zurücktre-ten, jedoch verlange ich dann 3,29 Gebühren, wie laut AGBs.“

Nur mein sonniges Gemüt hat mich dazu bewogen, nicht auf diese Unverschämtheit zu antworten. Konnte mich gerade so zurückhalten. e-bay habe ich über den Vorfall informiert. Bin gespannt was die dazu meinen. Vielleicht hat jemand hier bereits ähnliche Erfahrungen gemacht…!?

Sonnige Grüße

Susi Sonnenschein

Rehi!

Ebay wird da vermutlich rein gar nichts machen - Kundenservice kennen die da nicht.
Du hast ja nun zwei Möglichkeiten. Die Auktion ignorieren mit der Konsequenz das es wohl ne negative gibt. allerdings ist abzusehen, daß der beleidigend bewerten wird sodaß du die negative löschen kannst.
Oder du überweist ihm den korrekten Betrag und forderst zur unverzüglichen Übersendung auf. Ist natürlich die Frage ob dies dann geschieht oder ob er da dann noch aufmuckt. Allerdings hast du dann alle Möglichkeiten (Anwalt, usw…) um an die Ware zu kommen zumal es dann schlichtweg Unterschlagung wäre wenn er nichts sendet (und damit eindeutig strafrechtlich relevant!).
Könntest ihm natürlich auch eine Mail senden, daß sein verhalten vermutlich stafrechtlich relevant ist.

Vermutlich ist ihm das Gebot zu niedrig und der … versucht so das ganze zu kippen…

Bernd

Hallo Susi Sonnenschein :wink:

Also ich gehöre auch zu denen die solche Mails nicht leiden mögen :wink: (bei mehreren Auktionen ist diese Art von Spam echt schon ärgerlich) Am besten wenn sie auch noch direkt nach Auktionsende kommt. Da frag ich mich manchmal echt was die Leute so denken. Das ich erwarte das sie meine Bankverbindung gefälligst schon kennen? Das ich meine Auktionen ignoriere? :wink:
Bei mir steht das zwar auch in der Auktion das se mich gefälligst nicht zumüllen sollen und auf meine Mail warten, aber das scheint die Hälfte nicht zu lesen :frowning:

Gebühren, Provisionen oder sonstige Aufschläge sind laut eBay AGBs ja eh nicht erlaubt. Müssen im Auktionspreis enthalten sein.

Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html

Hier kann man das auch nochmal nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/community/png-list.html#top unter ‚Gebührenabwälzung‘

Also mit seinen „AGBs“ verstößt er gegen eBay AGBs, welchen er beim erstellen seines Accounts zugestimmt hat. Wenn er dir vorwirft du hast mit dem Gebot seinen AGBs zustimmt dann soll er sich an seine eigene Nase fassen. Seine AGBs sind nicht zulässig :wink:
Da eine E-Mail keine Kosten verursacht entsteht ihm auch kein Schaden und solche Mails gehören, ob es einem gefällt oder nicht, zu eBay.
Es ist schliesslich laut eBay AGBs nicht verboten dem VK nach der Auktion eine Mail zu schicken, esp nicht die Standardmail (Transaktionsmail [die ich schon in meinem Spamblocker hab lol]).

Hallo,

bei diesem Verkäufer weiß ich gar nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

„Sie haben auf meine Auktion geboten, die Ware zu einem sehr
geringen Preis bekommen und mit Angabe des Gebotes meine AGB
anerkannt.

Ach ja? Wo hast Du das getan? Standen die AGB im Artikeltext oder hast Du ein Häckchen vor dem Gebot aktiviert, in dem stand „Ich habe Ihre AGB gelesen und akzeptiert“? Das schreibt nämlich das Gesetz (bzw. die Rechtsprechung) vor, damit AGB überhaupt Vertragsbestandteil werden. Ein einfacher Link irgendwo hin reicht da nicht aus.

Dieser Passus ist nicht zu meiner Bereicherung gedacht und ist mit
im Auktionstext ersichtlich.

lächerlich.

Sie können
auch gerne vom Vertrag zurücktre-ten, jedoch verlange ich dann
3,29 Gebühren, wie laut AGBs.“

Sowas geht schon mal gar nicht. Als gewerblicher Anbieter (und nur solche können per Definition AGB haben), darf er Dir keine Gebühren für den Rücktritt vom Vertrag aufbrummen. Damit ist er schon mal ein heißer Kandidat für die nächste Abmahnung (und die Verbrauchervereinigungen sind zur Zeit sehr aktiv auf eBay).

e-bay habe ich über den Vorfall informiert. Bin
gespannt was die dazu meinen.

kann ich Dir sagen: " … "

Vielleicht hat jemand hier
bereits ähnliche Erfahrungen gemacht…!?

Schreib ihm, daß Du von dem Vertrag zurücktrittst. Wenn er meint, er müsse Dir 3,29 (alleine der Betrag! *lol*) dafür berechnen, dann soll er halt klagen. Mal sehen, was ein Gericht zu seinen „Geschäftspraktiken“ sagt (wenn er überhaupt einen Anwalt dafür findet).

PS: Der Verkäufer ist nicht zufällig Powerseller?

viele Grüße,

Ralf

Hallo Bernd,

grundsätzlich stimme ich dir auf jeden Fall zu. Probleme könnte jedoch uU die praktische Durchführung machen.
Im Zweifelsfalls hat der Käufer (K) das Geld schon überwiesen bevor er merkt das Verkäufer (V) solche „Methoden“ verwendet.

Natürlich kann man ihm jetzt eine Menge §§ um die Ohren hauen (Voraussetzungen, unter denen AGB Vertragsbestandteil werden Nach § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn 3 Voraussetzungen vorliegen: Hinweis, Möglichkeit der Kenntnisnahme und Einverständnis mit der Geltung.) Aber was tun, wenn den das die Bohne interessiert? Im Zweifelsfall kriege ich entweder mein Geld gar nicht wieder oder abzüglich der „Gebühr“ für den Rücktritt vom Vertrag (bei RückTRITT fallen mir hier noch ganz andere Sachen ein…)

Und wie geht’s dann weiter? Negative eBay-Bewertung --> Rachebewertung --> kriege ich die wieder los oder nicht??
Klagen?? Wird wohl bei der Preislage der meisten Auktionen nicht wirklich in Frage kommen.

Vielleicht sollte man den Typen ganz unsonnig irgendwo anschwärzen? Es gibt doch sicherlich ne Menge Ämter die sich über neue Gewerbetreibende Steuerzahler freuen würden…

Gruß
Daniel

Hallo Susi,

das ist ja einfach nur lächerlich. Schreib ihm doch, dass Du Dich erst über die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen informieren mußtest, wodurch Dir Kosten von 6,45 € entstanden sind. Diese würdest Du nun gerne vom Kaufpreis abziehen.

Gruß
Tomcat

Hallo Ralf,

per Definition??
also, das Gesetz spricht immer nur von Verwender.
Der 310 geht jedenfalls davon aus, dass der - sicher sehr unwahrscheinliche Fall eintritt - dass auch der Verbraucher AGBs verwendet.

"§ 310 BGB

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden;"

Und im Absatz 2 kommtes sogar nur darauf an, dass es vorformulierte Bedingungen sind - auch wenn sie nur einmalige Verwendung finden

„2. die § 305 c Abs. 2 und die §§ 306 und 307 bis 309 dieses Gesetzes sowie Artikel 29 a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche finden auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann Anwendung, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte;“

Freundliche Grüße
Peter

Sowas geht schon mal gar nicht. Als gewerblicher Anbieter (und
nur solche können per Definition AGB haben),

Hallo,

"§ 310 BGB

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer
    gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den
    Vertrag eingeführt wurden;"

Diese Formulierung ist, denke ich, relativ eindeutig: gerade bei Versandgeschäften aller Art können AGB nur vom Verkäufer wirksam aufgestellt werden, da der Verkäufer keine Möglichkeit hat, anders als über die Individualabrede eventuellen AGB des Käufers zuzustimmen. Somit geht dieser § davon aus, daß ein Verkäufer mit AGB grundsätzlich ein Unternehmer ist. Der 2. Satz ist dann auch so zu verstehen, daß es um Änderungen an den AGB des Verkäufers geht, die Käufer (=Verbraucher) in den Vertrag eingeführt hat.

Praxisbeispiel: Ein Verkäufer hat in seinen AGB stehen, daß er nur Überweisung akzpetiert, der Käufer möchte aber per Nachnahme bezahlen. Beide einigen sich darauf und damit werden die geänderten AGB für diesen Vertrag wirksam.

Man darf dabei nicht vergessen, daß die AGB für beide Seiten bindend sind, unabhängig davon, wer sie aufgestellt hat.

viele Grüße,

Ralf

Hallo Ralf,

ich denke, dass hier mal ein Jurist gefordert wäre

Praxisbeispiel: Ein Verkäufer hat in seinen AGB stehen, daß er
nur Überweisung akzpetiert, der Käufer möchte aber per
Nachnahme bezahlen. Beide einigen sich darauf und damit werden
die geänderten AGB für diesen Vertrag wirksam.

1.Das ist aber doch geradezu das Beispiel für Individualabrede.

2.Aber noch etwas anderes: wie verhält es sich dann mit den vorformulierten Kaufverträgen, die üblicherweise auch Privatverkäufer verwenden. Der Verkäufer wird doch dadurch nicht automatisch gewerblich ?

Gruß
Peter

Sie können
auch gerne vom Vertrag zurücktre-ten, jedoch verlange ich dann
3,29 Gebühren, wie laut AGBs.“

Sowas geht schon mal gar nicht. Als gewerblicher Anbieter (und
nur solche können per Definition AGB haben), darf er Dir keine
Gebühren für den Rücktritt vom Vertrag aufbrummen. Damit ist
er schon mal ein heißer Kandidat für die nächste Abmahnung
(und die Verbrauchervereinigungen sind zur Zeit sehr aktiv auf
eBay).

Solange es nicht um das gesetzliche Rückgaberecht nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge oder sonstige zwingende gesetzliche Möglichkeiten geht, sich von Käuferseite vom Vertrag zu lösen, solange es also nur um eine aus Kulanzgründen gewährte Entlassung aus dem Vertrag geht, sehe ich grundsätzlich nichts, was dagegenspräche, dies von einer Gebühr/Teilzahlung/was auch immer abhängig zu machen.

"§ 310 BGB

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer
    gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den
    Vertrag eingeführt wurden;"

Diese Formulierung ist, denke ich, relativ eindeutig: gerade
bei Versandgeschäften aller Art können AGB nur vom Verkäufer
wirksam aufgestellt werden, da der Verkäufer keine Möglichkeit
hat, anders als über die Individualabrede eventuellen AGB des
Käufers zuzustimmen. Somit geht dieser § davon aus, daß ein
Verkäufer mit AGB grundsätzlich ein Unternehmer ist.

Die Bestimmung besagt gerade nicht, dass AGB nur vom Verkäufer gestellt werden könnten. Sie enthält lediglich die Fiktion, dass in Verbraucherverträgen (allein auf diese ist die Bestimmung anwendbar) AGB als vom Unternehmer gestellt gelten, solange sie nicht vom Verbraucher eingeführt worden sind. Hat sie aber der Verbraucher eingeführt, so hat er sie im Rechtssinne gestellt und wird damit zum Verwender im Sinne des AGB-Rechts. Die Bestimmung sieht damit ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass ausnahmsweise auch in Verbraucherverträgen der Verbraucher Verwender von AGB sein kann.

Die Bestimmung geht auch nicht davon aus, dass ein Verkäufer mit AGB grundsätzlich Unternehmer ist. Die Schlussfolgerung, die aus dieser Vorschrift für den Regelfall zu ziehen ist, lautet also nicht „Eine Vertragspartei ist Unternehmer weil sie Verwender von AGB ist“, sondern allenfalls umgekehrt: „Eine Vertragspartei ist (in der Regel) Verwender der AGB, weil sie Unternehmer ist“

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Hallo!

Habe eben meine Antwort von e-bay bekommen: Normaler Standardtext - die sind gar nicht auf meine Frage eingegangen.

"Es tut uns leid, dass Sie Probleme bei der Abwicklung einer Ihrer
Auktionen haben. In einer Vielzahl von Faellen klaeren sich derartige
Probleme im direkten Dialog mit dem Handelspartner.

Bitte verstehen Sie, dass wir hier nicht eingreifen koennen, da wir
keine objektive Beurteilung des Sachverhalts vornehmen koennen. Obwohl
eBay oftmals als „das Auktionshaus im Internet“ bezeichnet wird, sollte
bitte nicht ausser Acht gelassen werden, dass wir kein Auktionator im
eigentlichen Sinne des Wortes sind. Das heisst, nicht eBay bietet die
Artikel zur Versteigerung an, sondern unsere Mitglieder. blablabla usw."

Da werde ich jetzt mal eine gar nicht sonnige mail an den lieben Verkäufer X schreiben :smile:

vielen Dank Euch allen und sonnige Grüße

Susi

Hi!

Hätt ich dir glatt vorher sagen können ;o)) Ebay hat halt null Kundenservice auch wenn Steven das nicht rafft…

Halt uns mal auf den laufenden ;o)

Bernd