Hallo Leute,
wie haltet Ihe es mit AGBs?
Braucht man die unbedingt, was haltet Ihr davon?
Danke und Grüße
Chris
Hallo Leute,
wie haltet Ihe es mit AGBs?
Braucht man die unbedingt, was haltet Ihr davon?
Danke und Grüße
Chris
Hallo,
interessante Frage…bin auch grad an der Planung für eine Selbständigkeit für einen Computerservice. Und da überleg ich mir auch ob ich AGBs brauche z.B wo ich dann reinschreibe, dass ich bei einer Repararur eines PCs nicht für einen Datenverlust verantwortlich gemacht werden kann.
Also, her mit den Antworten…
W.
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Hallo,
legt euch auf jeden Fall AGB’s zu! Sie dienen ja nicht nur dem Kunden sondern auch der Absicherung eurer Geschäfte. Am Besten guckt ihr mal beim jeweiligen Branchenverband, die haben sowas meistens in Standardform, die sind dann völlig ausreichend. Ohne AGB gilt das HBG bzw. BGB, was euch an manchen Stellen Nachteile verschaffen könnte.
Gruß
Patrick
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Hallo Leute,
kein Unternehmen ist verpflichtet AGBS zu haben, aber die meisten
haben welche. Der Grund ist, dass die Regelungen im BGB und HGB großteils durch AGBS abbedingbar sind und man seine eigenen Rechte durch diese stärker wahren kann. Genaueres lässt sich aber ohne Kenntnis der betroffenen Branchen bzw. Vertragstypen nicht sagen. Generall gilt das je anspruchsvoller und individueller die Branche ist, (High-Tech)desto näherliegend ist es, sich AGBS vom Fachmann vorbasteln zu lassen, während überall da wo es um, Handwerk, Autos usw… geht, die Standard-AGBS der Innung ausreichen dürften. Dabei sollte man aber nachfragen, wann diese das letztemal an BGB und Rspr. angepaßt wurden, vor dem Hintergrund des Schuldrechtsmodernisierungs-gesetzes dürften alle, die älter als 2 Jahre sind, der Überprüfung auf ihre Wirksamkeit bedürfen.
mfg astrachan
Hallo Patrick,
wenn gegenüber einer Privatperson nur ein Teil der AGB nicht den BGB entspricht ist die AGB im ganzen nichtig.
Sehr grosse Versandhäuser haben desegen keien AGB mehr.
Wichtiger ist es Liefer und Haftungsbedingungen zu formulieren.
Art der Zahlung, Wann auslieferung / aushändigung der Ware, wie wird Versendet / geliefert, Versandkosten, Versandversicherung, Haftung.
Haftung und Haftungsausschlüsse: (Streng nach den BGB gerichtet)
Dazu falls Fernabsatz noch eien Hinweis auf Rückgaberecht udn für Firmen / Istkaufmann verkürzte Gewehrleistung nach BGB.
Gerichtsstand Heimatort
Das ganz trennst du in einzelne Themen ab, hängst es in deien Geschäft frei aus, bzw. druckst es auf die Rückseite deiner Rechnungen und nennst es nicht AGB.
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wenn gegenüber einer Privatperson nur ein Teil der AGB nicht
den BGB entspricht ist die AGB im ganzen nichtig.
Blödsinn.
Erstens werden die AGB klauselweise überprüft, zweitens braucht man keine AGB, die dem BGB „entsprechen“ (welchen Sinn sollen sie dann machen?), vielmehr ist ein Teil der BGB-Regelungen ja gerade dispositiv.
Levay