Hallo!
Darf man z.B.: von Age of Empires Maps machen und sie dann auf seine homepage stellen?
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Darf man z.B.: von Age of Empires Maps machen und sie dann auf
seine homepage stellen?
Nein. Die Hersteller erlauben aber i.d.R. Fanseiten solche Sachen auf Anfrage.
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Wozu? Mußt aufs Klo?
Hallo
Darf man z.B.: von Age of Empires Maps machen und sie dann auf
seine homepage stellen?
(Ich nehme mal an das du nicht Karten von In-Game Gegenden meinst, sondern „custom maps/mods“)
AoM erlaubt es (könnten sie auch schlecht verbieten, da in AoM die Maps reine Textscripts sind). Bei anderen Spielen ist es auch der Normalfall.
Sollte ein Spiel/Hersteller keinerlei Tools oder Infos für Mods/Maps bereitstellen, und speziell wenn Dateien wie zB. Texturen/Grafiken mit zu einem Mods gepackt werden müssen, würde ich erstmal auf der Website schauen (denn du bist bestimmt nicht der Einzige den das interessiert) oder im Extremfall wie unten schon geschrieben beim Hersteller nachfragen.
Gruß, DW.
Darf man z.B.: von Age of Empires Maps machen und sie dann auf
seine homepage stellen?Nein.
Woraus sollte sich das Verbot ergeben?
Die Mapping tools werden von dem Publisher oder Entwickler kostenlos zur Verfügung gestellt, um Maps zu kreieren und zu benutzen. Hierbei handelt es sich ganz überwiegend um Multiplayer Maps, die ohnehin iRe. eines Matches (im LAN oder über Internet) zwingend auf die Rechner der anderen Beteiligten geladen werden, was also zulässig ist. Insofern gibt es hier keinen Unterschied zum Download Angebot auf einer HP, solange dies nicht kostenpflichtig geschieht.
Wirtschaftlich gesehen ist das sogar gewollt, da der Verkauf des Produkts durch die gezielte und kostenlose Verbreitung von Map- und Mod-Editoren steigt.
Gruß
Dea
Woraus sollte sich das Verbot ergeben?
Ooops… hab überlesen, daß er sie selber machen will. Dann gelten ggf. nur die Nutzungsbedingungen der Editoren. Da kann aber nach US-Recht auch so allerlei seltsames drinstehen, was auch in D Ärger machen könnte.
Nicht wirklich, da hier das deutsche Urhebergesetz zwingend gilt. Das setzt allein eine Erlaubnis des Berechtigten voraus und die liegt in der kostenlosen Überlassung der entsprechenden Tools.
Gruß
Dea
Nicht wirklich, da hier das deutsche Urhebergesetz zwingend
gilt. Das setzt allein eine Erlaubnis des Berechtigten voraus
und die liegt in der kostenlosen Überlassung der
entsprechenden Tools.
Nur weil man hier in D sitzt, muss man nicht vor den Seltsamkeiten des US-Rechts völlig geschützt sein. Bevor man sich mit solchen Konzernen rumstreitet, lohnt immer ein Blick in deren FAQs. Nur weil etwas kostenlos überlassen wurde, muss es nicht ohne (US-)Rechte sein.
Wenn es solche freien Editoren gibt, dann kann man aber i.d.R. davon ausgehen, daß die wirklich für custom maps gedacht sind und man solche auch veröffentlichen darf. U.U. sind daber z.B. fremde Rechte mit anzugeben (z.B. Texturen oder andere graphische Elemente) oder andere Spielregeln einzuhalten. Ein Blick in die Nutzungsrechte und die Lizenzvariante (GPL, LGPL, CC, gar keine usw.) lohnt immer.
Hallo,
Nur weil man hier in D sitzt, muss man nicht vor den
Seltsamkeiten des US-Rechts völlig geschützt sein.
Sondern?
Gruß
loderunner (ianal)
Nur weil man hier in D sitzt, muss man nicht vor den
Seltsamkeiten des US-Rechts völlig geschützt sein.Sondern?
Naja, noch ist das Haager Abkommen ja auf Eis - und bleibt da auch hoffentlich noch 'ne Weile liegen. Dennoch kann so etwas Ärger machen, sei es seitens des Webhosters, des Gameproviders (Sperrung), oder wenn man mal verreisen will…
Auch kosten Anwälte Geld - für den Fall, daß eine deutsche/europäische Dependance unberechtigte Forderungen, Unterlassungserklärungen usw. absondert. Alles schon mal dagegwesen, da geht man - für ein Spiel! - besser den Weg des geringsten Widerstandes.