Kann díe Agentur für Arbeit einfach einem Arbeitslosen nur Geld für 6 Std zahlen, wenn bekannt ist das dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten kann, dies aber noch nicht von einem Amtsarzt oder einem anderen Arzt schriftlich fest liegt?
Meiner Meinung nach müßten die doch so lange 8 Std bezahlen bis die das schriftlich haben das diese Person nur 6 Std arbeiten kann.
Oder bin ich da auf dem Holzweg???
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wenn bekannt ist das dieser aus
gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten kann,
Hi,
woher ist es denn bekannt? Hat der Arbeitslose das selbst gesagt? Ich denke, das reicht dann schon, um weniger zu zahlen, da er sich dem Arbeitsmarkt ja nur für 6 Std. tägl. zur Verfügung stellt.
Gruß
Nelly
Hallo,
Kann díe Agentur für Arbeit einfach einem Arbeitslosen nur
Geld für 6 Std zahlen, wenn bekannt ist das dieser aus
gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten kann, dies aber
noch nicht von einem Amtsarzt oder einem anderen Arzt
schriftlich fest liegt?
Erwerbsfähig ist, wer mindestens 3 Stunden täglich unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten kann. Insofern kann also- wenn ich das richtig verstehe, willst du das wissen, nicht die Alhi gekürzt werden, nur weil er „nur“ 6 Stunden arbeiten kann. Normalerweise wird dererlei aber auch durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Ich selbst z.B. bin Epileptiker, habe also auf dem Arbeitsmarkt in verschiedenen Berufen auch keine Möglichkeit, sie auszuüben, dennoch wird mir deswegen nicht das Arbeitslosengeld beschnitten bzw. die Arbeitslosenhilfe, die ich noch beziehe.
Meiner Meinung nach müßten die doch so lange 8 Std bezahlen
bis die das schriftlich haben das diese Person nur 6 Std
arbeiten kann.
Oder bin ich da auf dem Holzweg???
Ich denke, die Alhi muss voll bezahlt werden- aber möglicherweise habe ich deine Frage auch nicht richtig verstanden?!
Gruß
Hermann
wenn bekannt ist das dieser aus
gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten kann,
Hi,
woher ist es denn bekannt? Hat der Arbeitslose das selbst
gesagt?
>>>Die Arbeitslose hat nur gesagt, das es ihr gesundheitlich nicht gut geht, ob sie 6 Std arbeiten kann oder sogar noch weniger, woher soll sie das selbst einschätzen können.
Ich denke, das reicht dann schon, um weniger zu
zahlen, da er sich dem Arbeitsmarkt ja nur für 6 Std. tägl.
zur Verfügung stellt.
Gruß
Nelly
Wenn Die Aussage so kommt, wird danach erst mal
gehandelt.
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So ein Fall wurde vor gericht durchgezogen. Der Antragsteller
erklärte dem Gutachter auf seine Frage, er könne 4. Stunden
arbeiten. Akte zu, Rente abgelehnt, AA sagte gibt nur Geld
für 4. Stunden.
Klage, Gerichtstermin. Frage an den Gutachter :
Wer das denn feststellt, der Gutachter
oder der kranke Patient.
Platsch, Rente anerkannt.
wenn bekannt ist das dieser aus
gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten kann,
Hi,
woher ist es denn bekannt? Hat der Arbeitslose das selbst
gesagt?
>>>Die Arbeitslose hat nur gesagt, das es ihr
gesundheitlich nicht gut geht, ob sie 6 Std arbeiten kann oder
sogar noch weniger, woher soll sie das selbst einschätzen
können.
Ich denke, das reicht dann schon, um weniger zu
zahlen, da er sich dem Arbeitsmarkt ja nur für 6 Std. tägl.
zur Verfügung stellt.
Gruß
Nelly
…versucht unten einzusparen.
Servus Anita,
für solche Amtswillkür ist das Sozialgericht die richtige Adresse.
viel Erfolg
Gruß Richard