Kann ich in Leiharbeit von der Agentur für Arbeit vermittelt werden?
Hallo Wiebke,
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt in der gängigen Praxis Arbeitssuchende gerne an Verleihunternehmen. Für die BA sind diese Firmen ganz besondere Kunden.
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld (ALG) II haben wenig Möglichkeiten, ein Jobangebot bei einer Verleihfirma abzulehnen; die Vermittlung in ein Leiharbeitsunternehmen gilt generell als „zumutbar". Für Empfänger/innen von ALG I gelten andere Regeln. Nicht jede angebotene Stelle muss angenommen werden; nicht jeder Lohn akzeptiert werden. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung nur zumutbar, wenn Ihr Lohn höchstens 20 Prozent geringer ist als Ihr früherer Bruttolohn. Zwischen dem 3. und 6. Monat darf die Abweichung 30 Prozent betragen. Ab dem 6. Monat muss der Nettolohn mindestens so hoch sein wie Ihr Arbeitslosengeld.
Die Rechtsprechung zu § 140 SGB III findet man unter der der Adresse:
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html
Viele Grüße
Timo Humpert