Agentur für Arbeit nur für Arbeitslose?

Hi,

angenommen jemand wäre während einer Krankheit gekündigt worden und erhält Krankengeld.

Voraussichtlich kann derjenige nicht mehr in diesem Beruf arbeiten, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist bisher nicht absehbar.

Deshalb möchte sich derjenige bei der Arbeitsagentur beraten lassen, welche Möglichkeiten und Förderungen es gibt, in einem anderen Beruf unter zu kommen oder evtl. eine Umschulung/Weiterbildung zu machen.

Die Agentur würde sagen: Kommen Sie wieder, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, solange sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, müssen wir uns erst um die Arbeitssuchenden kümmern. Nach mehrmaliger Reklamation würde es heißen, dass man „versucht“, einen Termin zu finden, aber dieser höchstwahrscheinlich nicht im nächsten halben Jahr sein wird.

Hat man in so einem Fall wirklich keinen Anspruch auf eine zeitnahe Beratung?

Danke und Gruß
D.

hallo

Hat man in so einem Fall wirklich keinen Anspruch auf eine
zeitnahe Beratung?

was soll da rauskommen, wenn noch nicht mal absehbar ist, wannn man wieder gesund ist?

Danke und Gruß

büdde

D.

Wallflower

hallo Didi,

selbstverständlich hat „derjenige“ Anspruch (einklagbares Recht) auf Beratung (§29 SGB III).Da steht kein Wort von arbeitsfähig… Insbesondere unter dem Aspekt der rechtzeitigen Klärung evtl. anderer Ansprüche wie berufliche Rehabilitation ist ein frühzeitiges Einschalten der Arbeitsagentur eigentlich sogar erwünscht. Bei Deinem geschilderten Fall (wenn tatsächlich von einem Termin fühestens in einem halben Jahrge gesprochen wurde) würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
mfg
erle