Agentur für Arbeit Rückerstattung

Lieb Forums Mitglieder,

Ich befinde mich seit 2 Jahren in einer schulischen Ausbildung und bekomme Schüler BAFÖG. Ich habe bis Februar diesen Jahres eine sehr geringe Summe bekommen, da die Hauptsumme zur Sicherung meines Lebensunterhaltes (Wohnung, etc.) von der Agentur für Arbeit übernommen wurde.

Im Februar diesen Jahres ergab sich laut Bafögselle eine Gesetztesänderung die die Behörde veranlasste mir Rückwirkend Zahlung sowie eine Aufstockung des Bafögsatzes zu leisten.
Dies habe ich sofort nach erhalt im Februar der Agentur für Arbeit mitgeteilt, diese hatte sich aber bis Heute nicht gemeldet. Jetzt bekomme ich ein Brief in dem geschrieben steht dass die Agentur für Arbeit bitt die Summe X rückerstsattet bekommt. Ich habe nun das Problem, dass das Bafögamt nun für mich und meine Wohnung verantwortlich ist aber der Satz sehr viel geringer ist, als der von der Agentur. Desweiteren kann ich auch in dem letzten Ausbildungsjahr kein Geld an die Agentur zurückzahlen selbst wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare.

Ist das überhaupt rechtens?

Was habe ich für Möglichkeiten?

Hallo,
zunächst muß ich sagen, dass ich in diesem Metier nicht bewandert bin.
Aber ich würde bei Fachforen, wie http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ und http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp dieses spezielle Thema online besprechen, die sollen darin wirklich rechtlich hervorragend informiert sein. Bevor man sich an die offiziellen Stellen (Bafög-Amt und Jobcenter) wendet, ist es anzuraten sich bei gut informierten Kreisen sich umzutun.
Freundliche Grüsse

Hallo,

Leider habe ich von dem Thema gar keine Ahnung!

ggf ungerechtfertigte Bereicherung, dann leider Zurückzahlung wenn möglich und nicht und Beitragsermessungsgrenze.

Auf jede Fall Kommunikation, hast dich bemüht etc., sonst geht es schnell in die Pfändung.

…alles setwas durcheinander bei Dir.

Die „Agentur für Arbeit“ kommt nicht für den Lebenunterhalt auf. Das macht das „Jobcenter“ bzw. die Optierende Kommune.

Jobcenter zahlt nicht, wenn es einen Bafög-Anspruch gibt. höchstens MIetzuschuss.

Es scheint als sei aufgrund einer Falschberechnung des BAFÖgs zuviel ALG II gezahlt worden. Ist es das ???

In diesem Falle hätte das Jobcenter tatsächlich einen Rückforderungsgrund dem Gerunde nach.

Aber : diesen kann es nicht geltend machen wenn Du Dich per Widerspruch innerhalb 6 Wopchen nach Bescheidzustellung auf die §§ 47 und 48 (jeweils 2. Absatz) des Verwaltungsverfahrensgesetzes berufst nachdem es im Grunde heisst das Du von der Rechtmäßigkeit des Verfahrens ausgehen musstest und das Geld zum Leben aufgebraucht has, insofern eine Rückzahlung nicht zugemutet werden kann.

Voraussetzung ist aber dass du z.B,. durch falsche Angaben nicht Schuld an der Falschberechnung bist.

Gruß Gwenhyfar

Hallo,

soweit ich den Sachverhalt richtig verstehe, ist ab März d.J. der BAFÖG Satz erhöht worden und auch an Sie ausgezahlt worden? Das hätte m.E. zur Folge, dass die Leistungen der Arbeitsagentur entsprechend gemindert werden. Da Sie dies der Arbeitsagentur zwar gemeldet haben (gibt es darüber einen Nachweis wie Eingangsbestätigung, Einschreiben oder sonst irgendetwas?)aber wohl beide Leistungen weiter bezogen haben, hat die Arbeitsagentur wohl das Recht, die zuviel geleisteten Beträge zurückzufordern. Aus Ihrer Schilderung kann ich leider nicht ersehen, in welcher Form Sie die Arbeitsagentur auf den erhöhten Bafög Satz aufmerksam gemacht haben. Dass die Arbeitsagentur erst jetzt und mit Verspätung reagiert ist zwar bedauerlich, aber ich gehe davon aus, zu Recht. Am besten ist ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur um den Sachverhalt zu klären. Wenn Sie zur Zeit keine Möglichkeit haben, den Betrag zurückzuzahlen, wird sich sicherlich eine Möglichkeit der Stundung oder Abzahlung in sehr kleinen Raten ergeben. Fragen Sie auch nach, ob und wie Sie jetzt mit dem niedrigeren Betrag Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen, vll. gibt es die Möglichkeit einer Aufstockung durch die Arbeitsagentur oder Sie können andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Hier hilft meines Erachtens nur das offene Gespräch mit den zuständigen Leistungsträgern. Nur Mut, die beißen nicht und wenn Sie mit vernünftigen Argumenten Ihre Situation beschreiben, wird man Ihnen sicherlich entgegen kommen.

LG
Bluesinnaj

Hallo Grabner51,

zunächst einmal solltest duu sofort formal Einspruch gegen den Bescheid von der Agentur einreichen mit der Begründung, dass du die Herrschaften mit Schreiben von …über die ERhöhung deines BaFög- Satzes informiert hast. Es wird ziemlich schwer werden, denen ein Verschulden nach zu weisen, aber du musst es versuchen, notfalls mit einer einstweiligen Verfügung.
Wenn du deiner Informationspflicht rechtzeitig nach gekommen bist, und es auch beweisen kannst, müssen sie sich auf eine Teilzahlung einlassen und /oder den Betrag bist zur Aufnahme eine bezahlten Tätigkeit stunden.

G
clc

Ich weiss ja nicht wie dein Fall konkret aussieht es scheint mir aber so das du gewisse Beträge immer an die AGFA zahlst und wenn in deinem Vertrag mit der AGFA steht dass du alle Sonderzahlungen, Rückerstattungen usw an sie zahlen musst, dann ist das eindeutig rechtens, weil das würde wenn überhaupt erst nach 2 Jahren verjährenl. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

LG

Danke für die Links, ich werde mich umgehend mit den Forum in verbindung setzen .

OK ich versuche es etwas zu klären.

Jobcenter zahlt den Mietzuschuss, da der Bafög-Anspruch bestand, aber sehr gering war.

Ich kann nachweisen, dass ich das Schreiben mit der Bafögänderung sofort an das Jobcenter weitergeleitet habe.

Ich habe am 02 Februar 2011 ein Schreiben mit der Aktualisierung von seitens der Bafög Stelle bekommen und dieses in kopierter Form an das Jobcenter weitergeleitet , dies geschah am 5 Februar 2011. Seit diesem Zeitpunkt habe ich immer wieder versucht mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen um den Sachverhalt zu klären.

Es wurde keine Aktualisierung von seitens des Jobcenters vorgenommen.

Jetzt habe ich am 27 August 2011 ein Schreiben von dem Jobcenter bekommen, in dem Steht, dass ich von 1. Februar bis 30. Juni 2011 zu Unrecht Leistung bezogen hätte.

Desweiteren hat sich das Jobcenter nie Schriftlich mit mir diesbezüglich in Verbindung gesetzt, aber jetzt werde ich beschuldigt meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen zu sein.

„Unabhängig davon wussten Sie auch bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist (§48 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X)“

Ich habe nun , da das ganze Geld weg ist für meinen normalen Lebensunterhalt und Krankenhausrechnung, keine Möglichkeit auch nur 50 € pro Monat, in Ratenzahlung, an die Agentur zurück zu zahlen. Ich würde jetzt gern wissen, was ich in dieser Lage für Möglichkeiten habe.

Bis jetzt habe ich noch nicht auf die Vorwürfe des Jobcenters Stellung genommen.

Genau so würde ich das an die Agentur f.Arbeit schreiben und gleichzeitig die Zahlungsnachweise der Bafögstelle als Nachweis hinzufügen.Sollte das nicht fruchten, würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen über Beratungsschein (gibt es bei geringem Einkommen und die Beratung kostet dann 10,–€)

Nochmal:
Wo hast du denn nun die Schulden?

Das Jobcenter ist NICHT die Agentur für Arbeit!
das Jobcenter ist das Jobcenter!

So und nun schnell einen schriftlichen Widerspruch geschrieben, mit dem BEWEIS! (wie willst du es beweisen?)

es ist aber echt ein bißchen lächerlich, dass du das Jobcenter „seitr Februar nicht erreichen“ konntest!

Die haben tägliche Öffnungszeiten da kann man einfach hingehen und sich notfalls auch den „versuch der Vorsprache“ schriftlich bestätigen lassen!
Die haben außerdem eine Hotline! da wird jeder Sachverhalt aufgeschrieben.
Außerdem haben sie eine E-mail adresse unter der man um Beantwortung der Frage bitten kann!

…also wenn du es rechtzeitig mitgeteilt hast und nach längstens 2 Monaten auch mal nachgefragt hast, wieso die Zahlung immernoch nicht eingestellt wurde hast du sicher Möglichkeiten mit deinem Widerspruch durchzukommen.

Hast Du aber gar nichts gemacht bzw. einfach das Geld ausgegeben, obwohl du ja wusstest dass ein neuer BEscheid ergehen würde, da sich ja was an deinem Einkommen geändert hat, kann es dir als Verstoß gegen deine Mitwirkungspflicht ausgelegt werden.

Du dürftest Beratungsbeihilfe bekommen also kannst du Dich auch von einem Rechtsanwalt kostenlos beraten lassen.

Aber in jedem Fall ist ein schriftlicher Widerspruch mit Begründung und Einreichungsnachweis einzulegen! Und das spätestens 6 Wochen nach dem Datum des rückforderungsbescheides, sonst kannst du es gleich vergessen!

Und bitte für die Zukunft lernen:
nicht einfach irgendwas irgendwo hinschicken, sondern PERSÖNLICH abgeben und eine Empfangsbestätigung vom JC ausstellen alssen. dann bist Du immer auf der sicheren Seite!

Gruß Gwenhyfar

Hallo,ich grüsse dich;
Also ich würde sagen ,du hast schlechte karten,aber warum nimmst keinen Anwalt,di Beratung kostet etwa 20 Euro,kannst beim Sozialgericht nachfragen,steht dir zu.
Wünsche dir viel Glück,du wirst sehen es wird sich alles aufkären;Zdenka